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Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach dem Alphabet

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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWZ

BegriffSachgebietErläuterung
Paargemeinschaften ohne KinderZu den Paaren ohne Kinder zählen im Mikrozensus Ehepaare und Lebensgemeinschaften ohne Kinder im befragten Haushalt. Neben noch kinderlosen und dauerhaft kinderlosen Paaren fallen darunter auch Paare, deren Kinder die Herkunftsfamilie bereits verlassen haben, etwa um einen eigenen Hausstand zu gründen. Ferner zählen zu den Paaren ohne Kinder auch solche Paare, deren Kinder noch im gemeinsamen Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen oder mit einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben.
Pädagogisches PersonalÖffentliche Sozialleistungen
Hierbei handelt es sich um Personen, die in den Arbeitsbereichen Gruppenleitung, Zweit- bzw. Ergänzungskraft, Förderung von Kindern nach SGB VIII bzw. SGB XII oder gruppenübergreifend in der Einrichtung tätig sind.
Pauschaliertes WohngeldÖffentliche Sozialleistungen
siehe   Besonderer Mietzuschuss
PendlerArbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit
Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unterscheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Die Wohnortgemeinde kann auch im Ausland liegen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am angegebenen Wohnort arbeiten, werden in der Ergebnisdarstellung als „Auspendler“, Beschäftigte, die nicht am Arbeitsort wohnen bzw. nicht am Arbeitsort gemeldet sind (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz), als „Einpendler“ bezeichnet. Ist der Wohn- oder Arbeitsort eines Beschäftigten nicht bekannt, wird dieser Beschäftigte nicht zu den Pendlern gezählt.
PersonalÖffentliche Sozialleistungen
Zum Personalbestand einer Pflegeeinrichtung gehören alle Personen, die dort beschäftigt sind, die also in einem Arbeitsverhältnis zur Einrichtung stehen und teilweise oder ausschließlich Leistungen nach dem SGB XI erbringen. Falls Personen in mehreren selbständig wirtschaftenden Einrichtungen arbeiten, werden sie in jeder Einrichtung erfasst.
Personal – Ist – BestandPersonal im öffentlichen Dienst
Alle Beschäftigten, die am 30. Juni in einem unmittelbaren Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Einrichtung stehen und in der Regel Gehalt, Entgelt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln dieser Stelle beziehen. Hierzu gehören die Dauerbeschäftigten, die Beschäftigten in Ausbildung, mit Zeitvertrag sowie AFG-Beschäftigte nach §§ 260ff Arbeitsförderungs-Reformgesetz.
Personal im öffentlichen DienstPersonal im öffentlichen Dienst
Zum Personal-Ist-Bestand zählen in der Personalstandstatistik alle Beschäftigten, die am 30. Juni in einem unmittelbaren Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einem Erhebungspflichtigen stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören die Dauerbeschäftigten, die Beschäftigten in Ausbildung, mit Zeitvertrag sowie nach dem Arbeitsförderungsreformgesetz (AFRG) in den Kernhaushalten und Sonderrechnungen.
PersonalausgabenFinanzen der öffentlichen Haushalte
Die Personalausgaben umfassen die Besoldung der Beamten, die Dienstbezüge der Angestellten, die Löhne der Arbeiter, die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit, die Beiträge zu Versorgungskassen sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Versorgungsbezüge, Beihilfen, Unterstützungen und die Personalnebenausgaben (Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen und dergleichen).
PersonalnebenkostenVerdienste, Arbeitskosten
Personalnebenkosten beinhalten alle zusätzlich zum Leistungsentgelt anfallenden Aufwendungen für das Unternehmen (aufgrund gesetzlicher Regelungen sowie tariflicher bzw. freiwilliger betrieblicher Vereinbarungen). Zu den Personalnebenkosten gehören die Sonderzahlungen, die Vergütung arbeitsfreier Tage, Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen und sonstige Personalnebenkosten.
PersonengesellschaftenLand- und Forstwirtschaft
Mehrere natürliche Personen, die als Gesellschafter Träger der Rechte und Pflichten in ihrer Verbundenheit sind, die sich nach Regeln über die Gesamthand richten. Personengesellschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Zu den Personengesellschaften rechnen: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG einschließlich GmbH & Co. KG), Personengemeinschaft mit Gesellschaftervertrag.
PersonengesellschaftenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Bei Personengesellschaften sind alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden, nicht dagegen die Personengesellschaften als solche, weil diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG).
Personengesellschaften und GemeinschaftenSteuern
Gegenstand der Statistik über die Personengesellschaften und Gemeinschaften sind sämtliche gesonderten und einheitlichen Feststellungen der Einkünfte von Personengesellschaften und Gemeinschaften. Die Statistik liefert wesentliche Informationen über die Höhe der verschiedenen Einkunftsarten, Anzahl der Beteiligten sowie auch über die Art des Beteiligten und die Art der Beteiligung.
PersonenkilometerVerkehr und Nachrichtenübermittlung
Personenkilometer sind die von den beförderten Personen im Berichtszeitraum insgesamt zurückgelegten Kilometer. Sie werden durch Multiplikation der ermittelten Zahlen der beförderten Personen mit den jeweils zurückgelegten Fahrstrecken errechnet.
PflegebedürftigeÖffentliche Sozialleistungen
Nach § 14 Abs. 1 SGB XI sind Personen pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es handelt sich um Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

In die Erhebung werden nur die Personen einbezogen, die entweder Pflegegeld erhalten oder die von einem Pflegedienst ambulant oder in einem Pflegeheim stationär versorgt werden und Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Ausschlaggebend ist die Entscheidung der Pflegekasse bzw. des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegegraden 1 bis 5.
PflegegeldÖffentliche Sozialleistungen
Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Ausgewiesen werden hier nur Empfänger/innen von Pflegegeld, die nicht bereits bei der ambulanten Pflege, bzw. vollstationären Dauerpflege bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt worden sind. Stichtag ist hier der 31.12. des Jahres.
Pflegegrade (ab 2017)Öffentliche Sozialleistungen
Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Je nach festgestellter Schwere ergeben sich daraus im Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, im Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, im Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, im Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und im Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Pflegestufen (bis 2015)Öffentliche Sozialleistungen
Sie sind Ausdruck für die Höhe der Pflegebedürftigkeit und Grundlage für die Gewährung von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, abgestuft nach drei Pflegestufen. Dabei bedeutet Pflegestufe I erhebliche Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe II schwere Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe III schwerste Pflegebedürftigkeit. Wenn ein außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand vorliegt, der weit über das übliche Maß der Pflegestufe III (Härtefall) hinausgeht, werden zu Vermeidung von Härten weitere Pflegeeinsätze bzw. pflegebedingte Aufwendungen übernommen. Die Pflegestufen wurden mit Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze obsolet und ab dem Berichtsjahr 2017 in Pflegegrade übergeleitet.
PflegetageGesundheitswesen
Bis einschließlich Berichtsjahr 2001 wurden sowohl in Krankenhäusern als auch in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen Pflegetage einheitlich wie folgt definiert: Hierbei handelt es sich um die Summe aller an den einzelnen Tagen des Berichtsjahrs um 24 Uhr vollstationär untergebrachten Patienten. Tage der Intensivbehandlung/-überwachung sind Pflegetage für Patienten, die in Intensivbetten behandelt werden. Beginnend ab Berichtsjahr 2002 wurden für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen weiterhin Pflegetage und für Krankenhäuser Berechnungs- und Belegungstage ausgewiesen.

Pflegetage (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen ab 2002)
Als Pflegetage zählen der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Aufenthaltes in den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Entlassungs- und Verlegungstage werden nicht mit gezählt.
Pflegevorausberechnung zur 3. rBvAls Pflegebedürftige werden Personen erfasst, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Für die Vorausberechnung werden die Pflegebedürftigen entsprechend der Pflegestatistik in 3 Gruppen untergliedert:
- stationär betreute Pflegebedürftige einschließlich teilstationär betreuter Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 1 (Teilstationär Versorgte der Pflegegrade 2 bis 5 werden bei den Berechnungen zur stationären Pflege nicht mit einbezogen, da diese in der Regel parallel auch Pflegegeld und/oder ambulante Leistungen erhalten und somit bereits dort als Pflegebedürftige gezählt werden),- ambulant betreute Pflegebedürftige und
- Pflegegeldempfänger (Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, einschließlich der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 mit ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen). Ausgewiesen werden hier nur Empfänger/innen von Pflegegeld, die nicht bereits bei der ambulanten bzw. stationären Pflege berücksichtigt worden sind.

Die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt ergibt sich demnach aus der Summe der Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege + Pflegebedürftige in stationärer Pflege + Empfänger von Pflegegeld. Die Regionalisierung (Zuordnung der Pflegebedürftigen nach Kreisen zum Gebietsstand 31.12.2021) erfolgt wie in der Pflegestatistik nach dem Sitz des Pflegedienstes bzw. der Pflegeeinrichtung bzw. dem Wohnort bei Personen, die nur Pflegegeld empfangen.

Die Vorausberechnung der Pflegebedürftigen erfolgt durch die Multiplikation der angenommenen Pflegequoten mit der vorausberechneten Bevölkerung aus der 3. rBv nach Kreisen, Geschlecht und Altersgruppen (unter 50 Jahren, 50 bis unter 55 Jahren, …, 95 und mehr Jahre).
Seit 2017 ist im Zuge der Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs – verbunden mit der Ablösung der 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade - ein deutlicher Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu beobachten. Er liegt über der demografischen Erwartung und äußert sich in ebenfalls gestiegenen alters- und geschlechtsspezifischen Pflegequoten. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass es sich um Einführungseffekte der Pflegereform handelt, die bis 2027 allmählich auslaufen. Diese Annahme wird im erstellten Trend-Szenario für die Ermittlung der ambulanten und stationären Pflegequoten sowie der Pflegequoten insgesamt übernommen. Hierbei wird rechnerisch der Trend der Entwicklung der Pflegequoten 2017-2021 bis 2027 fortgeschrieben (lineare Regression), jedoch jährlich gedämpft um 33 Prozent (Ausnahme stationär betreute Pflegebedürftige auf Basis des Trends 2017-2019). Ab 2027 werden konstante Pflegequoten angenommen. Die Berechnung der Quoten der Pflegegeldempfänger erfolgt als Differenz aus der Quote der Pflegebedürftigen insgesamt – stationäre Pflegequote – ambulante Pflegequote.

Das zukünftige Angebot an Pflegeeinrichtungen und die potentielle Personalausstattung bleibt in den Vorausberechnungen unberücksichtigt. Auch die zukünftigen Möglichkeiten zur häuslichen Pflege durch Angehörige und weitere Hilfsangebote sowie Änderungen der Leistungsstrukturen der Pflegeversicherung werden nicht berücksichtigt. Zudem bleibt ein möglicher medizinisch-technischer Fortschritt ebenso unberücksichtigt wie der mögliche Einfluss der steigenden Lebenserwartung auf die Pflegequoten.
Pharmazeutisches PersonalIn dieser Gruppe sind erfasst:
- Pharmazeut(en)/innen im Praktikum (III. Ausbildungsabschnitt), bis 2008: Pharmaziepraktikant(en)/innen im III. Ausbildungsabschnitt
- Apothekerassistent(en)/innen
- Pharmazieingenieur(e)/innen
- Pharmazeutisch-technische-Assistent(en)/innen (PTA)
- PTA-Praktikant(en)/innen
PlanbettenGesundheitswesen
Planbetten sind Betten in Krankenhäusern, die in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen wurden. Dieses Merkmal ist ab 2002 nicht mehr Bestandteil der Krankenhausstatistik.
Preisindizes für BauwerkePreise
Die Baupreisindizes messen auf repräsentativer Grundlage die Entwicklung der Preise, die sowohl ohne als auch mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden, für den Neubau ausgewählter Bauwerksarten des Hoch- und Tiefbaus. Daneben werden Preisindizes für die Instandhaltung von Wohngebäuden und für Schönheitsreparaturen einer Wohnung berechnet. Die den Baupreisindizes zu Grunde liegenden Preisreihen für Bauleistungen werden in der Form von Messzahlen auf der Grundlage des Preisstandes im Basisjahr 2015 = 100 ermittelt.
PreiskonzeptVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Die Waren und Dienstleistungen können in jeweiligen Preisen, d. h. in Preisen des jeweiligen Berichtsjahres, oder preisbereinigt und somit frei von Preiseinflüssen dargestellt werden. Die Preisbereinigung erfolgt auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis).
PreisstatistikenPreise
Preiserhebungen werden im Thüringer Landesamt für Statistik für Verbraucherpreise, Bauleistungspreise und Kaufwerte für Bauland und landwirtschaftliche Grundstücke durchgeführt. Durch das Thüringer Landesamt für Statistik werden der Verbraucherpreisindex für Thüringen und der Preisindex für Bauwerke berechnet.
Primäreinkommen der privaten HaushalteVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen das Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbstständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen (einschließlich des Erwerbs von Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM)).
PrimärenergiebilanzEnergie- und Wasserversorgung
Die Primärenergiebilanz ist eine Bilanz der Energiedarbietung der ersten Stufe. In ihr werden sowohl Primär- als auch Sekundärenergieträger nach folgendem Schema erfasst:
- Gewinnung von Primärenergieträgern in Thüringen
- Handel mit Energieträgern über die Landesgrenzen - soweit Daten vorhanden - unterteilt nach Bezügen und Lieferungen und
- Bestandsänderungen - soweit Daten vorhanden - unterteilt nach Bestandsentnahme und Bestandsaufstockungen.
PrimärenergieverbrauchEnergie- und Wasserversorgung
Der Primärenergieverbrauch ergibt sich von der Entstehungsseite als Summe aus der Gewinnung in Thüringen, den Bestandsveränderungen sowie dem Saldo aus Bezügen und Lieferungen und umfasst die für die Umwandlung und den Endverbrauch im Land benötigte Energie. Er enthält - bezogen auf die Energieträgerarten - sowohl Primärenergieträger aus eigener Gewinnung als auch Primär- und Sekundärenergieträger aus Bezügen und Beständen. Für Sekundärenergieträger, für die die Ausfuhr in andere (Bundes-)Länder größer als die Einfuhr ist, kann der "primäre Verbrauch" auch einen negativen Wert annehmen.
Private HaushalteVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Als private Haushalte werden die Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen (Heiminsassen, Ordensmitglieder) mit Wohnsitz in einer bestimmten Region verstanden. Die Summe der Haushaltsmitglieder kommt daher der gebietsansässigen Bevölkerung gleich. Die Einkommen der privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen allgemein nur zusammengefasst dargestellt, da die statistischen Daten – angesichts der engen monetären Verflechtung beider Sektoren – für eine getrennte Darstellung nicht ausreichen. Allerdings kommt den privaten Organisationen nur ein relativ geringes Gewicht zu, so dass zur Vereinfachung häufig nur vom Haushaltssektor bzw. von den privaten Haushalten gesprochen wird, obwohl die privaten Organisationen sachlich miteinbezogen sind.
Private HaushalteGebäude und Wohnen
Private Haushalte sind alle natürlichen Personen und Personengemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Bei Einzelunternehmen und freiberuflich tätigen Personen ist entscheidend für die Zuordnung, wie der Bauherr nach außen auftritt. Handelt er im Namen seines Unternehmens, wird das Bauvorhaben dem Betriebsvermögen zugerechnet, andernfalls dem Privateigentum. Private Bauherrengemeinschaften gelten als private Haushalte.
Private KonsumausgabenPrivate Haushalte
Den größten Teil ihres ausgabefähigen Einkommens verwenden die privaten Haushalte für Konsumausgaben. Das sind im Einzelnen die Ausgaben für Essen, Wohnen, Bekleidung, Gesundheit, Freizeit, Bildung, Kommunikation, Verkehr sowie Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen.
Die Ermittlung der privaten Konsumausgaben in den Wirtschaftsrechnungen erfolgt auf Grundlage des Marktentnahmekonzeptes. Das heißt, es werden ausschließlich die Ausgaben für Käufe von Waren und Dienstleistungen nachgewiesen, die am Markt realisiert werden (können). Dazu zählen auch Sachleistungen vom Arbeitgeber, Sachentnahmen von Selbständigen aus dem eigenen Betrieb sowie der Mietwert von Eigentümerwohnungen.
Die privaten Konsumausgaben enthalten keine Ausgaben für direkte Steuern, Versicherungen, Übertragungen an andere private Haushalte oder Organisationen sowie Tilgung und Verzinsung von Krediten. Das Gleiche gilt für die Käufe von Grundstücken und Gebäuden sowie für Ausgaben zur Bildung von Geldvermögen.
Private UnternehmenVerkehr und Nachrichtenübermittlung
Verkehrsunternehmen, an deren Grund- oder Stammkapital keine Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Produktion ausgewählter ErzeugnisseBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Die Angaben über die Produktion ausgewählter Erzeugnisse erstrecken sich auf Güter bzw. Güterarten, die nach dem jeweils aktuellen Systematischen Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken klassifiziert und zum Absatz bestimmt sind. Diese umfasst im Allgemeinen den verkaufsfähigen, für den Markt vorgesehenen Produktionsausstoß (ohne Handelsware und umgepackte Ware) sowie den Eigenverbrauch. Sie wird meistens nach Menge und Wert dargestellt. Der Bewertung der für den Absatz bestimmten Erzeugung liegen die erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreise ab Werk (einschließlich Verpackung) zugrunde. Nicht einbezogen sind die Umsatz(Mehrwert-)steuer und die Verbrauchsteuern sowie gesondert in Rechnung gestellte Frachtkosten. Rabatte sind abgezogen. In manchen Fällen (vor allem bei den Grundstoffen) wird die Gesamtproduktion erhoben. Hierbei handelt es sich um die Summe der zum Absatz und zur Weiterverarbeitung bestimmten Produktion. Als zur Weiterverarbeitung bestimmt gelten die selbst hergestellten Erzeugnisse, die im berichtenden Betrieb, in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder im Lohnauftrag in einem anderen Unternehmen zu einem anderen Erzeugnis verarbeitet oder in ein anderes Erzeugnis eingebaut werden.
Produktionsflächen von SpeisepilzenProduktionsflächen sind Flächen aller Art in für die Erzeugung von Speisepilzen erbauten oder eingerichteten Gebäuden (einschließlich Gewächshäusern) oder in Kellern, Grotten und Gewölben. Dazu zählt sowohl die Kultivierung von Speisepilzen auf dem Boden oder in Regalen als auch in Form von Substratsäcken, -blöcken oder anderen Behältnissen. Es ist die tatsächliche Regalbodenfläche (bei Champignons auch Beetfläche genannt) oder Kulturober-fläche von Holz- oder Strohsubstraten anzugeben, die im Berichtsjahr einmal oder auch mehrmals genutzt wurde. Bei Spezialpilzkulturen kann näherungsweise die Gesamtfläche der Etagen bzw. Regale angegeben werden. Auch bei in der Regel mehrfacher Nutzung ist die Fläche hier nur einmal zu zählen.
Produzierendes GewerbeBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Das Produzierende Gewerbe umfasst zum einen den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden sowie das Verarbeitende Gewerbe (nachstehend kurz als Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe bezeichnet) und zum anderen das Baugewerbe und die Energie- und Wasserversorgung. In den Nachweis des Produzierenden Gewerbes werden auch Unternehmen und Betriebe einbezogen, deren Inhaber oder Leiter in die Handwerksrolle eingetragen sind (Handwerksbetriebe). Durch die Vielzahl von Strukturveränderungen, wie Umprofilierung von Unternehmen und Betrieben, Neugründungen und Betriebsstilllegungen ergibt sich seit dem Jahr 1991 keine Konstanz im Berichtskreis. Die rasche Veränderung der Wirtschafts- und Betriebsstruktur beeinflusst maßgeblich die statistischen Ergebnisse. Die Zuordnung der Unternehmen und Betriebe zu den Wirtschaftszweigen erfolgt anhand der jeweils aktuellen Klassifikation der Wirtschaftszweige unter Anwendung des Schwerpunktprinzips der Produktion.
PumpstromverbrauchEnergie- und Wasserversorgung
Der Pumpstromverbrauch ist die elektrische Arbeit, die in einem spitzenlastbetriebenen Pumpspeicher-Wasserkraftwerk zur Förderung des Speicherwassers aus dem Unterbecken in das Oberbecken verbraucht wird, einschließlich des Eigenverbrauchs beim Pumpbetrieb.

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