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Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach Sachgebieten

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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

Auswahl des Sachgebietes   

BegriffSachgebietErläuterung
AnkünfteHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Zahl der Anmeldungen von Gästen in einem Beherbergungsbetrieb innerhalb des Berichtszeitraums, die zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegten.
Beherbergung im ReiseverkehrHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Die Beherbergung im Reiseverkehr umfasst die Unterbringung von Personen, die sich vorübergehend an einem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten (Reisende). Der vorübergehende Ortswechsel kann durch Urlaub und Freizeit, aber auch durch die Wahrnehmung privater und geschäftlicher Kontakte, den Besuch von Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit oder sonstige Gründe veranlasst sein.
BeherbergungsstättenHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Betriebe, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als neun Gäste (im Reiseverkehr) gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Hierzu zählen auch Unterkunftsstätten, die die Gästebeherbergung nicht gewerblich, sondern nur als Nebenzweck betreiben.
BeschäftigteHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Beschäftigte sind alle in einem Unternehmen tätigen Personen. Dazu gehören auch tätige Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden. Erfasst werden auch vorübergehend Abwesende (z.B. Kranke, Urlauber) und Teilzeitbeschäftigte (ohne Umrechnung auf Vollzeitbeschäftigte). In der Dienstleistungsstatistik werden die Beschäftigten als tätige Personen bezeichnet.
BetriebsartenHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Gruppierungen der Beherbergungsstätten auf der Grundlage der Systematik der Wirtschaftszweige:
Hotels: Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen ein Restaurant - auch für Passanten - vorhanden ist sowie in der Regel weitere Einrichtungen oder Räume für unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare, Sport, Freizeit, Erholung) zur Verfügung stehen.
Gasthöfe: Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen außer dem Gastraum in der Regel keine weiteren Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen. Bei Gasthöfen übersteigt der Umsatz aus Bewirtung deutlich den aus Beherbergung.
Pensionen: Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.
Hotels garnis: Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen höchstens Frühstück abgegeben wird.
Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime: Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen - z.B. Mitgliedern eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens, Kindern, Müttern, Betreuten sozialer Einrichtungen - zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.
Ferienhäuser, -wohnungen: Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nicht abgegeben werden, aber Kochgelegenheit vorhanden ist.
Hütten, Jugendherbergen, jugendherbergsähnliche Einrichtungen: Beherbergungsstätten mit in der Regel einfacher Ausstattung, vorzugsweise für Jugendliche oder Angehörige der sie tragenden Organisation (z.B. Wanderverein), in denen Speisen und Getränke in der Regel nur an Hausgäste abgegeben werden.
Vorsorge- und Rehabilitationskliniken: Beherbergungsstätten unter ärztlicher Leitung ausschließlich oder überwiegend für Kurgäste. Als Kurgäste gelten Personen, die sich am Ort aufgrund ärztlicher Verordnung vorübergehend aufhalten mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit oder ihrer Berufs- oder Arbeitsfähigkeit und die die allgemein angebotenen Kureinrichtungen außerhalb der Beherbergungsstätte in Anspruch nehmen. Hierzu zählen auch Kinderheilstätten, Rehabilitations- oder ähnliche Krankenhäuser (Fachabteilungen anderer Krankenhäuser).
Campingplatz: Abgegrenztes Gelände, das jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen oder Zelten zugänglich ist. Die Unterscheidung zwischen Urlaubs- und Dauercamping knüpft an die vertraglich vereinbarte Campingplatzbenutzung mit einer Dauer von höchstens zwei Monaten (Urlaubscamping) oder mehr als zwei Monaten (Dauercamping) an.
Betten und sonstige SchlafgelegenheitenHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Der Bestand stellt ab auf die Normalbelegung, ohne Berücksichtigung behelfsmäßiger Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung stehen (z.B. Schlafcouchen, Liegen, Kinderbetten). Das Angebot besagt, wie viele davon am letzten Öffnungstag im Berichtsmonat tatsächlich für die Übernachtung von Gästen zur Verfügung standen.
Durchschnittliche AufenthaltsdauerHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Rechnerisch ermittelter Wert: Quotient aus der Anzahl der Übernachtungen und der Anzahl der Ankünfte im Berichtszeitraum
Durchschnittliche Auslastung von Betten und sonstigen SchlafgelegenheitenHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Die durchschnittliche Auslastung ist ein rechnerischer Wert, der die prozentuale Inanspruchnahme der Übernachtungsmöglichkeiten (Bettentage) im Berichtszeitraum ausdrückt. Die Anzahl der Bettentage ergibt sich aus der Multiplikation des Bettenbestandes mit der Anzahl der Kalendertage im Berichtszeitraum; bei der Ermittlung der angebotenen Bettentage werden die angebotenen Betten und die Anzahl der betrieblichen Öffnungstage des Berichtszeitraumes zugrunde gelegt.
EinzelhandelHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Dem Einzelhandel werden alle Einrichtungen zugeordnet, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend darin besteht, Ware in eigenem Namen für eigene Rechnung oder für fremde Rechnung (Kommissionshandel) an private Haushalte abzusetzen. Dazu zählt auch der Absatz der Apotheken an private Haushalte, auch wenn über eine gesetzliche Krankenkasse oder Ersatzkasse abgerechnet wird. Weiterhin gehören zum Bereich des Einzelhandels Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Versandhandelsvertreter und Tankstellen.
GästezimmerHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Als Gästezimmer gilt eine Einheit, die aus einem Raum oder einer Gruppe von Räumen besteht, die eine unteilbare Mieteinheit in einem Beherbergungsbetrieb bilden. Das tatsächliche Angebot an Gästezimmern umfasst die Räumlichkeiten, die am letzten Öffnungstag des Berichtsmonats Gästen zur Verfügung standen oder bei unerwartet auftretender Nachfrage unmittelbar mit Gästen hätten belegt werden können.
GastgewerbeHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Dem Gastgewerbe werden die Beherbergungs- und Bewirtungsstätten zugeordnet, deren Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend darin besteht, entweder gegen Bezahlung Übernachtung für eine begrenzte Zeit (auch mit Abgabe von Speisen und Getränken) anzubieten (Beherbergungsgewerbe) oder Speisen und/oder Getränke üblicherweise zum Verzehr an Ort und Stelle (auch verbunden mit Unterhaltung) abzugeben (Gaststättengewerbe). Zum Gastgewerbe zählen auch Kantinen und Caterer.
GroßhandelHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Dem Großhandel werden alle Einrichtungen zugeordnet, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend darin besteht, Handelsware in eigenem Namen für eigene Rechnung oder für fremde Rechnung (Kommissionshandel) an andere Abnehmer als private Haushalte abzusetzen. Für die Zuordnung zum Großhandel ist unerheblich, ob der Absatz im Inland, ins Ausland (Export) oder vom Ausland (Import) getätigt wird oder ob die Ware vom Lager oder über Streckengeschäft verkauft wird.
HerkunftsländerHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Für die Erfassung ist grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort der Gäste maßgebend, nicht dagegen deren Staatsangehörigkeit (Nationalität).
HotellerieHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Hotels garnis
KraftfahrzeughandelHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Beim Umsatz aus Kraftfahrzeughandel kann es sich um Umsatz aus Großhandels-, Handelsvermittlungs- oder Einzelhandelstätigkeit handeln.
ReisegebieteHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Gliederung nach nichtadministrativen Gebietseinheiten , die sich im Wesentlichen an naturräumliche und touristische Gegebenheiten anlehnen. Zum 1. Januar 2013 trat in Thüringen eine Neuordnung der Reisegebietsstruktur in Kraft. Ab Januar 2018 wurden die Reisegebiete „Kyffhäuser“ und „Südharz“ mit allen Gemeinden zu einem neuen Reisegebiet „Südharz Kyffhäuser“ zusammengelegt.
TeilzeitbeschäftigteHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Teilzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren durchschnittliche Arbeitszeit kürzer ist als die orts-, branchen- oder betriebsübliche Wochenarbeitszeit. Dazu zählen auch die geringfügig Beschäftigten.
ÜbernachtungenHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Anzahl der Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum ankamen oder aus dem vorherigen Berichtszeitraum noch anwesend waren.
UmsatzHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Der Umsatz ist der Gesamtbetrag aller in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen (Eigengeschäft) sowie Provisionseinnahmen und Kostenvergütungen (Fremdgeschäft) des Unternehmens bzw. der Einrichtung (einschließlich des Eigenverbrauchs). Der Umsatz wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
VerkettungHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Um die Dynamik im Handel wirklichkeitsnah abbilden zu können, wurden in den Jahren 2006 und 2007 Neuzugangsstichproben gezogen, d.h. es wurden neu gegründete Unternehmen in die Erhebung integriert. Damit die Ergebnisse trotz unterschiedlicher Stichproben vergleichbar sind, werden die Messzahlen vorwärts verkettet. Dabei bleibt die Messzahl 100 im Basisjahr erhalten. Im Zuge einer Vorwärtsverkettung wird eine bestehende Messzahlenreihe mit Hilfe einer neuen Messzahlenreihe fortgeschrieben, d.h. über einen konstanten Faktor wird lediglich das Niveau einer neuen Messzahlenreihe auf das Niveau einer vorhergehenden Messzahlenreihe gebracht. Die Entwicklungen der neuen Messzahlenreihe bleiben erhalten. Die Verkettung muss mit jeder Neuzugangsstichprobe erneut durchgeführt werden. Die Messzahlen werden ab Berichtsmonat Januar 2006 verkettet dargestellt.
VollzeitbeschäftigteHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Bei Vollzeitbeschäftigten entspricht die durchschnittliche Arbeitszeit der orts-, branchen- oder betriebsüblichen Wochenarbeitszeit.

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