Pressemitteilung 128/2001


Sozialer Wohnungsbau in Thüringen 2000

Im Jahre 2000 wurden in Thüringen mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten 1 364 Maßnahmen für den Bau von 1 784 Wohnungen gefördert. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 95 Wohnungen bzw. 5,1 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

Von den drei möglichen Förderungswegen wurden in Thüringen bisher der erste (öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau) und der dritte Förderungsweg (vereinbarte Förderung) angewandt. *)
Mit 8 Maßnahmen (171 Wohnungen) entfielen 0,6 Prozent der ausgesprochenen Bewilligungen auf den ersten Förderungsweg. Über den dritten Förderungsweg wurde mit 1 356 Maßnahmen (99,4 Prozent) der größte Teil an Unterstützung gewährt. Dies entsprach der Förderung von 1 613 Wohnungen.

Der überwiegende Teil der Bauherren sind mit 1 441 Wohnungen (80,8 Prozent) private Haushalte. 276 Wohnungen (15,5 Prozent) werden von Wohnungs- und sonstigen Unternehmen geschaffen. Die restlichen 67 Wohnungen (3,7 Prozent) errichten Organisationen ohne Erwerbszweck bzw. öffentliche Bauherren.

Insgesamt wurden für die Bewilligungsmaßnahmen im Jahre 2000 Finanzierungsmittel in Höhe von 552 Millionen DM bereitgestellt, 37 Millionen DM bzw. 6,3 Prozent weniger als 1999.
Mit 33 Millionen DM stammten 6 Prozent aus öffentlichen Haushalten. Kapitalmarktmittel machten 67 Prozent aus. Die restlichen 27 Prozent entfielen auf sonstige Mittel, deren größter Anteil Eigenleistungen der Bauherren waren.

Die meisten Wohnungen wurden in der Stadt Gera, in den Landkreisen Nordhausen, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt sowie im Wartburgkreis gefördert.

*) Mit dem ersten Förderungsweg (öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau) werden bis zu einer bestimmten Grenze Personen mit niedrigem Einkommen gefördert.
Der zweite Förderungsweg betrifft den steuerbegünstigten Wohnungsbau, bei dem ebenfalls ein Personenkreis mit bestimmten Einkommensgrenzen gefördert wird.
Die über den dritten Förderungsweg vorgesehenen Förderungen ermöglichen flexible Vereinbarungen zwischen dem Bauherrn und dem Darlehens- bzw. Zuschussgeber.

Erfurt, den 5. Juni 2001


zum Seitenanfang