Pressemitteilung 147/2002


Über 50 000 Sozialhilfeempfänger Ende 2001 in Thüringen

Am 31.12 2001 wurden 50 240 Sozialhilfeempfänger gemeldet. Damit war nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik rund jeder 48. Thüringer betroffen. Ein Jahr zuvor waren es 47 724 Personen bzw. jeder fünfzigste Thüringer.
Gegenüber dem Jahr 2000 erhöhte sich die Zahl der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt insgesamt um 2 516 Personen bzw. 5,3 Prozent. Die Frauen waren wie in den vergangenen Jahren am stärksten betroffen. Ihr Anteil an den Empfängern insgesamt betrug 55,7 Prozent. Am Jahresende 2000 waren es 55,9 Prozent.

Fast ein Viertel der Sozialhilfeempfänger (23,0 Prozent) war unter sieben Jahre. Weitere 8 571 Personen (17,1 Prozent) waren im Alter zwischen sieben und 18 Jahren und mehr als ein Viertel (26,1 Prozent) war zwischen 18 und 30 Jahren. Weitere 6 950 Sozialhilfeempfänger (13,8 Prozent) waren zwischen 30 und 40 Jahre alt, 7 405 Empfänger (14,7 Prozent) zwischen 40 und 60 Jahre und 2 637 Personen (5,3 Prozent) waren älter als 60 Jahre. Das Durchschnittsalter betrug 24,4 Jahre. Ein Jahr zuvor betrug es 24,3 Jahre.

61,3 Prozent aller Sozialhilfeempfänger sind im erwerbsfähigen Alter. Davon sind 1 694 Personen (5,5 Prozent) erwerbstätig. Im Jahr 2000 waren es 2 109 Personen bzw. 7,2 Prozent. Nicht erwerbstätig sind 29 103 Personen bzw. 94,5 Prozent, darunter 17 167 Personen wegen Arbeitslosigkeit. Ein Jahr zuvor waren 27 110 Sozialhilfeempfänger nicht erwerbstätig, darunter 15 268 wegen Arbeitslosigkeit.

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik weiter mitteilt, lebten die 50 240 Thüringer Sozialhilfeempfänger in 25 213 Bedarfsgemeinschaften1), die bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe als Gemeinschaft herangezogen werden. Im Durchschnitt wurden 2,0 Empfänger pro Bedarfsgemeinschaft gezählt.
Pro Bedarfsgemeinschaft ergab sich im Durchschnitt ein Bruttobedarf von 725 Euro pro Monat. Nach Abzug des anzurechnenden Einkommens von durchschnittlich 416 Euro ergab sich ein monatlicher durchschnittlicher Nettoanspruch von 309 Euro pro Bedarfsgemeinschaft.
Am Ende des Jahres 2000 betrug der monatliche Bruttobedarf im Durchschnitt etwa 723 Euro, das anzurechnende Einkommen 414 Euro und als durchschnittlicher Nettoanspruch kamen pro Bedarfsgemeinschaft 309 Euro als Sozialhilfe durch die Sozialämter Thüringens zur Auszahlung.

1) Zu einer Bedarfgemeinschaft zählen alle Personen, die in die gemeinsame Berechnung für die Sozialhilfeleistung einbezogen werden.

Erfurt, den 06. Juni 2002


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