Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 07. Juni 2004 - Nr. 020

Landtagswahl 2004
„SIE HABEN 2 STIMMEN“

Bei der Landtagswahl am 13.06.2004 hat jeder Wähler zwei Stimmen:

Mit diesem Zweistimmen-Wahlsystem ist es dem Wähler möglich, eine differenzierte Entscheidung zwischen dem Wahlkreiskandidaten und dem Landeslistenvorschlag einer Partei (Stimmensplitting) zu treffen. Es ist aber auch möglich mit Wahlkreisstimme und Landesstimme für ein und dieselbe Partei zu votieren.

Wichtig: Von jedem Wähler kann aber nur eine Wahlkreisstimme und nur eine Landesstimme abgegeben werden; für jede Stimmart ist also nur ein Kreuz zulässig. Mehrere Kreuze oder kein Kreuz führen zur Ungültigkeit der jeweiligen Stimme oder beider Stimmen.

Für die Stärke der Parteien im Thüringer Landtag sind die für die Landeslisten der Parteien abgegebenen Landesstimmen ausschlaggebend, denn die 88 Sitze im Thüringer Landtag werden im Verhältnis dieser Landesstimmen auf die Parteien verteilt. Es handelt sich also um ein Verhältniswahlsystem. Unberücksichtigt bei der Sitzverteilung bleiben allerdings Parteien, die nicht wenigstens 5 Prozent der Landesstimmen im Land erhalten.


Günter Krombholz
Landeswahlleiter Thüringen