Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 06. März 2007 - Nr. 074

Entlastung der Wirtschaft durch Reform der Unternehmensstatistik

Am 1. Januar 2007 trat Artikel 10 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22. August 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1970) in Kraft, durch den das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe geändert wird. In diesem Zusammenhang wird nach einer Information des Thüringer Landesamtes für Statistik insbesondere die Abschneidegrenze beim Berichtskreis für die kurzfristigen Statistiken im Verarbeitenden Gewerbe heraufgesetzt. Wurden in der Vergangenheit beim Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe alle Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen befragt, so sind künftig nur noch Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen einbezogen. Entsprechendes gilt für die Monatliche Produktionserhebung. Mit dieser Maßnahme wird eine deutliche Entlastung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen von statistischen Auskunftspflichten erreicht. Für Thüringen bedeutet das: Es reduziert sich die Zahl der Betriebe sehr deutlich um 58 Prozent. Es werden von den im vergangenen Jahr in die monatliche Auskunftspflicht einbezogenen 1 950 Betrieben ab Berichtsmonat Januar 2007 rund 1 140 Betriebe nicht mehr in die monatliche, sondern nur noch in eine jährliche Auskunftspflicht einbezogen.

Dabei werden die bisherigen Merkmale des Monatsberichts im Verarbeitenden Gewerbe und der Monatlichen Produktionserhebung auch bei dem neuen Berichtskreis der Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen weiter unverändert erhoben. Neu ist, dass der Berichtskreis für die Monatliche Produktionserhebung auf den des Monatsberichts im Verarbeitenden Gewerbe abgestimmt wird. Damit werden alle Industrieunternehmen bei diesen beiden Statistiken im Grundsatz gleich behandelt und die Ergebnisse für die wichtigsten Konjunkturindikatoren werden konsistenter.

Die unterhalb dieser neuen Abschneidegrenze liegenden Betriebe werden ab dem Berichtsjahr 2007 nur noch in der Vierteljährlichen Produktionserhebung nach ihrer Produktion und im neu eingeführten Jahresbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe nach den tätigen Personen, den Lohn- und Gehaltsummen sowie dem Umsatz befragt. Dieser Bericht stellt sicher, dass die für regionale Strukturuntersuchungen notwendigen Informationen im bisherigen Umfang und in bisheriger Qualität zumindest jährlich zur Verfügung stehen.

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Weitere Auskünfte erteilt:
Detlev Ewald
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