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Gemeinde: Rodeberg
bis 31.12.2023
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
2 109
2 055
2 023
2 019
2 011
2 024
2 027
2 044
2 043
2 046
2 039
Steuerkraftmesszahl
EUR
901 003
977 892
1 180 692
1 294 879
1 312 457
1 323 357
1 385 078
1 578 448
1 683 649
1 736 979
1 800 345
Bedarfsmesszahl
EUR
1 340 058
1 363 329
1 517 482
1 563 769
1 572 660
1 585 133
1 670 530
1 851 944
2 027 508
2 154 300
2 311 821
Schlüsselzuweisung
EUR
351 244
308 350
269 432
215 112
208 162
209 420
235 519
218 797
275 087
333 857
409 181
Finanzausgleichsumlage
EUR
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