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EVS 2023
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen zur EVS

Warum gibt es die EVS?

Für politische und gesellschaftliche Entscheidungen braucht es zuverlässige Daten. Die Daten der EVS zeigen, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Die Ergebnisse zum Konsumverhalten der Bevölkerung bilden eine wichtige Grundlage zum Beispiel für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene wie Hartz IV oder für die Berechnung der Inflationsrate.

Wann und wie häufig findet die EVS statt?

Die EVS wird seit 1962/63 alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. Die nächste Erhebung findet 2023 statt.

Welche Fragen werden in der EVS gestellt?

Private Haushalte beantworten Fragen zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihrem Geld- und Immobilienvermögen, ihren Wohnverhältnissen und ihrer Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern.

Ob per App oder "auf Papier" - bei der EVS machen die Teilnehmenden Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, sowie ihrer Einkommens- und Vermögenssituation. Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen.

Kernstück der EVS sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die Teilnehmenden drei Monate lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushaltsmitglieder. Ein zufällig ausgewähltes Fünftel der Haushalte erfasst darüber hinaus zwei Wochen lang detailliert die gekauften Mengen und Ausgaben von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel wie Obst und Gemüse, Milchprodukte, Fleischwaren und Getränke bestimmen zu können. So können bei Preisveränderungen die Auswirkungen auf die Konsumausgaben der Bevölkerung genau bestimmt werden.

Wenn Sie genau wissen wollen, wie die Fragen lauten, schauen Sie in die entsprechenden Musterfragebögen.

Wo finde ich Ergebnisse aus der EVS?

Ergebnisse der letzten EVS 2018 finden Sie auf der Seite Ergebnisse der EVS 2018. Dort können Sie auch Ihre eigenen Ausgaben mit den Durchschnittswerten anderer Haushalte vergleichen!


 

Fragen zur Teilnahme an der EVS 20230

Wie kann ich mich für die EVS 2023 anmelden?

Anmeldungen sind ab sofort und auch im Verlauf des Jahres 2023 möglich.

 Einfach hier online anmelden

Sie können sich auch per Telefon oder E-Mail an Thüringer Landesamt für Statistik wenden. Die Kontakt­daten finden Sie hier.

Aus allen Anmeldungen ziehen wir dann eine Stich­probe, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartalsweise. Die erste Auswahl treffen wir im Dezember 2022, dann im März 2023 usw. Wurde Ihr Haushalt nicht sofort in die Stichprobe gezogen, haben Sie die Möglichkeit, im Laufe des Erhebungs­jahres 2023 "nachzurücken".

Wer kann an der EVS 2023 teilnehmen?

Jeder private Haushalt in Deutschland kann mitmachen. Für die EVS 2023 suchen wir rund 80 000 Haushalte. Egal ob Sie alleine oder mit anderen Personen zusammen­leben, ob Sie berufstätig oder erwerbslos sind, ob Sie häufig unterwegs sind oder eher viel Zeit zu Hause verbringen – in jedem Fall sind Sie für uns genau richtig.

Welche Möglichkeiten habe ich, an der EVS 2023 teilzunehmen?

Sie können an der EVS 2023 über unsere App teilnehmen. Diese ist sowohl als mobile App für Smartphones und Tablets unter dem Namen "Einkommen & Verbrauch" als auch als Web-App für PCs und Laptops erhältlich (verfügbar voraussichtlich ab Dezember 2022). Damit können Befragte einfach und bequem ihre Angaben machen. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden per Post. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, mittels Papierunterlagen teilzunehmen.

Welche Personen zählen zu meinem Haushalt?

AAlle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, sind in der EVS ein Haushalt. Wenn Sie zwar mit anderen Personen zusammenwohnen, aber getrennt wirtschaften, bilden Sie jeweils einen eigenen Haushalt. Mitglieder einer Wohngemeinschaft (WG) bilden in der Regel getrennte Haushalte.

Was passiert am Ende mit meinen Angaben?

Die sogenannten Hilfsmerkmale (Name, Anschrift) und die Erhebungsmerkmale (Antworten zu den gestellten Fragen) werden unter Beachtung der datenschutz­rechtlichen Bestimmungen getrennt voneinander gespeichert. Für die statistische Aufbereitung der Befragungsdaten werden Ihrem Haushalt sogenannte Ordnungsnummern zugewiesen und gespeichert. Somit bleibt von Ihren Angaben letztlich nur ein aus Ziffern bestehender anonymisierter Datensatz.

Wie werden meine Daten geschützt?

Datenschutz und Geheimhaltung haben für uns oberste Priorität. Die Datenschutzbestimmungen werden von uns strengstens eingehalten. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Für statistische Zwecke werden diese nur anonym verwendet, d. h. ohne Namen und Anschrift. Das bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, von wem die Angaben stammen. Spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung werden alle Erhebungsunterlagen sowie die Hilfsmerkmale vernichtet bzw. gelöscht. Bestehen bleiben nur anonyme und zusammengefasste Ergebnisse.
Ausführliche Informationen finden Sie unter evs2023.de/datenschutz.

Gibt es für die EVS 2023 eine gesetzliche Grundlage?

Ja. Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschafts­rechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundes­statistik­gesetz (BStatG).


 

Fragen zur App

Wo bekomme ich die App?

Mobile App und Web-App sind voraussichtlich ab Dezember 2022 im Google Play Store und im App Store von Apple unter dem Namen "Einkommen & Verbrauch" verfügbar.

Welche Systemvoraussetzungen gibt es?

Die Smartphone-App ist für Android-Geräte mit Version 7 und höher erfolgreich getestet. Für Apple-Geräte (iOS-Betriebssystem) ist die Version iOS 12.0 oder höher erforderlich.

Für die Web-App nutzen Sie bitte einen gängigen aktuellen Browser (Google Chrome, Firefox, Safari, Edge oder Opera). Der Internet Explorer ist nicht geeignet.

Kann ich die App auch offline nutzen?

Ja. Sie können die App grundsätzlich auch offline nutzen. Zum Download der App, für die Anmeldung und für die Übermittlung der Befragungsteile an uns wird allerdings eine aktive Internetverbindung benötigt. Ebenso werden die Angaben auf einem Gerät ohne Internetempfang nicht synchronisiert. Wenn Sie die Befragung auf einem anderen Gerät fortsetzen möchten, taucht Ihr Fortschritt deshalb möglicherweise nicht vollständig auf.

Habe ich auch mit meinem Laptop/Computer die Möglichkeit, den Befragungsteil „Tägliche Ausgaben“ zu führen?

Ja. In der Web-App können Sie die Fragebogen sowie den Befragungsteil „Tägliche Ausgaben“ ebenfalls ausfüllen. Ihre Angaben werden bei aktiver Internetverbindung synchronisiert, sodass Sie beispielsweise die „Tägliche Ausgaben“ am Computer beginnen und auf Ihrem Smartphone fortsetzen können.


 

Fragen zum Befragungsteil „Tägliche Ausgaben“

Wer füllt den Befragungsteil „Tägliche Ausgaben“ aus?

Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren kann die eigenen Ausgaben im Befragungsteil „Tägliche Ausgaben“ festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere/alle. Das heißt, Ausgaben von Haushaltsmitgliedern, die diese nicht selbst dokumentieren möchten oder jünger als 16 Jahre sind, trägt ein (anderes) erwachsenes Haushaltsmitglied in seine „Tägliche Ausgaben“ ein. Bei gemeinsamen Haushaltsausgaben (z. B. Kauf von Wohnmöbeln, Hotelübernachtungen, Versicherungsbeiträge) verständigen Sie sich bitte im Haushalt darauf, wer die Ausgaben einträgt, so dass es zu keiner doppelten Eintragung kommt.

Was trage ich in den „Täglichen Ausgaben“ ein?

Tragen Sie alle Ausgaben ein.
Schreiben Sie bitte alle Ausgaben einzeln und möglichst genau auf, unabhängig davon, ob Sie die Ware oder Leistung bereits erhalten haben oder erst später erhalten werden (z. B. bei Online-Einkäufen). Mit der Übersicht aller Konsumausgaben können Sie sich einen Überblick verschaffen. Für Haushalte der Detail-Stichprobe gibt es eine zusätzliche Übersicht für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren.

Ausgaben, die nicht in Ihrem Anschreibequartal angefallen sind, dürfen nicht aufgeführt werden. Tragen Sie bitte alle Ausgaben in bar, mit Geld-, EC-, Giro-, Kreditkarte, per Überweisung oder Online-Bezahldienst, wie z. B. Paypal, Giropay oder Sofortüberweisungen ein.




Weiterführende Informationen über die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes  .

© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt