Themenfeld 03 I | Gesundheitszustand Mortalität und Morbidität |
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Arbeits- und Wegeunfälle in Thüringen (im Zeitvergleich) |
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Staatliche Arbeitsschutzvorschriften - insbesondere das Arbeitsschutzgesetz - verpflichten Arbeitgeber, ihren Betrieb mit Produktionsabläufen so zu organisieren, dass Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Dieser Indikator zeigt die Quantität und den Schweregrad von Arbeits- und Wegeunfällen und über die Darstellung von Zeitreihen die Effektivität oder Notwendigkeit präventiver Maßnahmen.
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den ein Beschäftigter bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit innerhalb und außerhalb der Arbeitsstätte, z. B. auch im Straßenverkehr, erleidet.
Ein Wegeunfall ist ein Unfall, den ein Beschäftigter auf dem Weg zwischen Wohnung und dem Ort seiner beruflichen Tätigkeit erleidet (Quelle: HVBG).
Meldepflichtig sind alle Arbeits- und Wegeunfälle, die zu einer mehr als drei Tage andauernden, durch den Unfall bedingten Arbeitsunfähigkeit geführt haben. Meldepflichtig sind auch die tödlichen Unfälle. Die Aufnahme und Meldung der meldepflichtigen Unfälle erfolgt über die Unfallanzeige des Unternehmers (s. SGB VII § 193 Absatz 1). Ergänzend wird ggf. der Bericht des zugelassenen behandelnden Durchgangsarztes (sog. D-Bericht) herangezogen. Vollarbeiter entsprechen Vollzeitäquivalenten (s. a. Ind. 8.3).
• Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
• Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Statistik der Arbeits- und Wegeunfälle
Jährlich, 31.12.
Die Daten entstammen einer 10%-igen Hochrechnung der Unfallanzeigestatistik. Geschlechtsspezifische Angaben liegen im Rahmen der 10%-Hochrechnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vor und können von den Ländern als zusätzlicher Indikator geführt werden. Die tödlichen Unfälle als ein Teilbereich der meldepflichtigen Unfälle sind in der Statistik der Arbeits- und Wegunfälle als Vollerhebung (= 100 %) enthalten. Die Statistik gilt als vollständig und zuverlässig.
In die Gesamtzahlen des Arbeitsunfallgeschehens gehen Angaben von drei Gruppen der Unfallversicherungsträger ein: Die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Der Indikator gehört zu den Ergebnisindikatoren.
Der Indikator ist vergleichbar mit den WHO-Indikatoren 4060 110502 Persons injured, work related accidents/100 000 und 4070 110503 Deaths due to work-related accidents/100 000. Wegeunfälle sind nicht enthalten. Vergleichbar mit OECD-und EU-Indikator Accidents related to work per 100 000 employed, including fatal accidents. Dieser Indikator ist neu im Indikatorensatz.
• Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Bericht zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Unfallverhütungsbericht). Jährlich.
• Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG): Aktuelle Zahlen und Statistiken
16.12.2002, nlga/HVBG/lögd
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