Themenfeld 06 | Einrichtungen des Gesundheitswesens |
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Zahnärztlich geleitete ambulante Gesundheitseinrichtungen in Thüringen (im Zeitvergleich) |
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Die zahnärztliche Versorgung findet zumeist in zahnärztlichen Praxen statt. Die fachliche und regionale Verteilung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und der von ihnen geleiteten Einrichtungen ist ein wichtiger Indikator der Gesundheitsversorgung.
Die zahnärztlich geleiteten ambulanten Gesundheitseinrichtungen werden differenziert nach Zahnärzten und Kieferorthopäden in Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen. Unter Gemeinschaftspraxen wird der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Zahnärzten zur gemeinsamen Ausübung der vertragszahnärztlichen Versorgung in gemeinsamen Praxisräumen verstanden. Sie werden im Abrechnungsverhältnis zur Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) als eine wirtschaftliche Einheit behandelt.
Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen
Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung
Jährlich, 31.12.
Durch vertragliche Bindungen zwischen den zahnärztlichen Einrichtungen und den KZVen auf der Grundlage des SGB V sind die Daten als valide anzusehen.
Die verwendeten Daten sind Stichtagszahlen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zum 31.12. jeden Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Es gibt keine vergleichbaren Angaben in den WHO-, OECD- und EU-Indikatorensätzen zu zahnärztlich geleiteten ambulanten Einrichtungen.
Im bisherigen Indikatorensatz gab es keinen Indikator zu zahnärztlich geleiteten Einrichtungen. Der Indikator 6.1 enthielt bislang die Gesamtzahl der an der kassenzahnärztlichen Versorgung beteiligten Zahnärzte, diese Angaben sind nunmehr im Themenfeld 8 enthalten.
Publikationen der Länder zu den verwendeten Datenquellen, z. B. Publikationen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
04.02.2003, SenGesSozV - Berlin/lögd
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