Themenfeld 06 | Einrichtungen des Gesundheitswesens |
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Apotheken in Thüringen (Jahr) nach Kreisen |
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Der Indikator erfasst öffentliche Apotheken, die der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dienen, die Versorgungsdichte sowie die Zahl der Krankenhausapotheken auf regionaler Ebene.
Der Betrieb einer Apotheke bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Die Erlaubnis wird einem Apotheker erteilt.
Die Versorgung von Krankenhäusern und allen ihnen gleichgestellten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen durch Krankenhausapotheken ist aufgrund von Arzneimittelverträgen nach § 14 Apothekengesetz geregelt.
• Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
• Thüringer Landesamt für Statistik
• Statistik der Apotheken
• Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Jährlich, 31.12.
Da die entsprechenden Stellen über die zum Betrieb einer Apotheke erteilten Erlaubnisse informiert werden, ist von einer guten Datenqualität auszugehen.
Die verwendeten Daten der öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken sind Stichtagszahlen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz bzw. für den Bevölkerungsbezug das Thüringer Landesamt für Statistik.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Es gibt keine Angaben zu Apotheken, sondern nur zu beschäftigten Apothekern in den Indikatorensätzen der WHO, OECD und der EU.
Zusätzlich zu den Merkmalen, die bereits im bisherigen Indikator 6.21 erfasst waren, enthält der Indikator 6.21 in der überarbeiteten Fassung zusätzlich die Anzahl der Krankenhausapotheken.
Publikationen der Länder zu den verwendeten Datenquellen, z. B. Statistische Jahrbücher.
05.02.2003, SenGesSozV - Berlin/lögd; Anpassung/Ergänzung 2014 - TLS
Copyright © Thüringer Landesamt für Statistik, Erfurt 2022
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