Themenfeld 07 | Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung |
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Behandlungsfälle und Verweildauer in Vorsorge- oder Rehabilitationseinsrichtungen in Thüringen (im Zeitvergleich) |
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Der Indikator gibt Auskunft über die Entwicklung der Zahl stationärer Behandlungsfälle und der durchschnitt-lichen Verweildauer in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Teilstationär oder ambulant behandelte Patientinnen und Patienten bleiben unberücksichtigt. Den Angaben ist außerdem zu entnehmen, wie viele der stationär behandelten Fälle in den Rehabilitationseinrichtungen aus einem Krankenhaus verlegt worden sind (Anschlussheilbehandlungen (AHB)) sowie die Zahl der Fälle, die in den Fachabteilungen Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Sucht und Psychotherapeutische Medizin. Im Zuge der ersten Novellierung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.8.2001 sind ab dem Jahr 2002 die Fachabteilungsbezeichnungen Suchtkrankheiten als Subdisziplin der Psychiatrie und die Psychosomatik entfallen; die Fachabteilung Sucht gibt es ab dem Berichtsjahr 2008 wieder, die Daten der Fachabteilung Psychosomatik werden unter Psychotherapeutische Medizin geführt, ab dem Jahr 2010 unter Psychotherapeutische Medizin/Psychosomatik.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V. Buch (SGB V)
Bei der Fallzahl werden Stundenfälle nicht mitgezählt. Die Verweildauer gibt die Zahl der Tage an, die ein Patient/eine Patientin durchschnittlich in stationärer Behandlung verbringt. Die Krankenhausstatistik-Verordnung vom 10.4.1990 in Verbindung mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.4.1991 in den jeweils gültigen Fassungen bildet die Rechtsgrundlage für die amtlichen Statistiken über Krankenhäuser sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
Thüringer Landesamt für Statistik
Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Jährlich, 31.12.
Bei der Krankenhausstatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Diese Konstruktion und die von den statistischen Landesämtern durchgeführten Eingangskontrollen führen zu einer hohen Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Daten. Im Freistaat Thüringen kommen alle Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen ihrer Meldepflicht nach.
Um Fehler in den gelieferten Daten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen zu erkennen und zu eliminieren, nehmen die statistischen Landesämter Plausibilitätsprüfungen vor. Systematische Fehler, die zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen könnten, sind bei den Angaben zu Fallzahlen und durchschnittlichen Verweildauern unwahrscheinlich.
In Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gibt es in der Regel keine Stundenfälle und internen Verlegungen.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Aufgrund von Rundungsdifferenzen ist es möglich, dass zu anderen Veröffentlichungen geringfügige Abweichungen auftreten können.
Es gibt keine vergleichbare WHO-, OECD- und EU-Indikatoren. Nicht vergleichbar mit dem bisherigen Indikator 7.20, der alle abgeschlossenen Rehabilitationsmaßnahmen, darunter die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen beinhaltete.
Publikationen der Statistischen Landesämter, z. B. Statistische Jahrbücher, Statistische Berichte oder weitere Publikationen über Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
11.121.2002, MSGV SH/SM MV/lögd; Anpassung/Ergänzung 2012 - TLS
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