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Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach dem Alphabet

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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWZ

BegriffSachgebietErläuterung
HandwerkBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Die Ergebnisse resultieren aus der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung, die in Form einer repräsentativen Stichprobenerhebung bei den selbständigen Handwerksunternehmen durchgeführt wird. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt nach der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003“ (WZ 2003).
Hauptamtliche ÄrzteGesundheitswesen
Das sind in der Einrichtung fest angestellte Ärzte. Seit 1.10.2004 gibt es Ärzte im Praktikum (AiP) nicht mehr. Bis dahin wurden sie im Rahmen des ärztlichen Personals nur nachrichtlich nachgewiesen. Sofern diese Beschäftigten weiter im Krankenhaus angestellt bleiben, werden sie entsprechend ihrer Tätigkeit beim Personal eingeordnet. Werden sie z.B. als (Assistenz-) Ärzte weiterbeschäftigt und verfügen über keine Weiterbildung, so werden sie bei den „Ärzte ohne bzw. in einer ersten Weiterbildung“ nachgewiesen. Da die ehemaligen AiPs zuvor nicht in dieser Position enthalten waren, liegt die Zahl der Ärzte insgesamt am 31.12.2004 deutlich über dem Vorjahreswert. Bei der Interpretation muss dieser Sachverhalt berücksichtigt werden.
HauptdiagnoseGesundheitswesen
Die Hauptdiagnose wird definiert als die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Aufenthaltes des Patienten verantwortlich ist. Der Begriff „nach Analyse“ bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthalts. Nichtkranke Zustände werden nach dem Kapitel XXI „Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen“ (Z00 – Z99) verschlüsselt. Hierzu gehören z.B. Aufenthalte von Personen, die wegen Vorsorgemaßnahmen oder der Abklärung von Verdachtsfällen behandelt wurden sowie Begleitpersonen. Der Schlüssel Z38 bleibt unberücksichtigt, da er die gesunden Neugeborenen betrifft, die nicht in die Statistik einzubeziehen sind.
HaupteinkommensbezieherPrivate Haushalte
Durch die Festlegung des Haupteinkommensbeziehers wird es möglich, Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen zu gliedern. Als Haupteinkommensbezieher gilt grundsätzlich die Person, die den höchsten Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet. Hier und bei den nachfolgenden Personengruppen sind unter der sprachlich maskulinen Form stets beide Geschlechter zu verstehen.
HauptniederlassungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Eine Hauptniederlassung ist der Mittelpunkt des Geschäftsverkehrs eines Betriebes, der sich bei Personengesellschaften und juristischen Personen am Sitz des Unternehmens befindet. Eine Hauptniederlassung ist auch dann gegeben, wenn daneben keine Zweigniederlassungen oder unselbständige Zweigstellen betrieben werden, sie kann auch in der Wohnung des Gewerbetreibenden (z.B. eines Maklers) liegen.
HauptschulabschlussBildung und Kultur
Die Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Der Qualifizierende Hauptschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 oder eines zehnten Schuljahrs und bestandener Prüfung erworben. Schülern des Gymnasiums wird eine dem Hauptschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt, wenn sie am Ende der Klassenstufe 9 den Versetzungsbedingungen genügen.
Hauptwohnsitzhaushalte Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der privaten Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.
Haushalt (Privathaushalt)Bevölkerung, Mikrozensus
Jede Personengemeinschaft, die zusammen wohnt und eine wirtschaftliche Einheit bildet, ist ein Haushalt. Zum Haushalt können außer verwandten auch familienfremde Personen gehören, z.B. häusliches Dienstpersonal, gewerbliche oder landwirtschaftliche Arbeitskräfte. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person (z.B. ein Untermieter) ist ein Privathaushalt. Anstalten gelten nicht als Haushalte, können aber Haushalte im Anstaltsbereich beherbergen, z.B. den Haushalt des Anstaltsleiters, des Pförtners usw. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Lebensformen (z.B. ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern) vorhanden sein.
Haushalt, HaushaltgrößePrivate Haushalte
Als Haushalt wird eine Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl einkommens- als auch verbrauchsmäßig zusammengehören, bezeichnet. Sie müssen in der Regel zusammen wohnen und über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich alleine wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten.
HaushalteZensus
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und die eine eigene Haushaltsführung aufweisen. Personen in Gemeinschafts- bzw. Anstaltshaushalten werden hierbei nicht berücksichtigt.
Ein Haushalt besteht aus mindestens einer Person. Zugrunde gelegt wird dabei das „Konzept des gemeinsamen Wohnens". Alle Personen, die unabhängig von ihrem Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnsitz) gemeinsam in einer Wohnung leben, gelten als Mitglieder desselben Haushalts, so dass es einen Haushalt pro belegte Wohnung gibt. Eine Person des Haushalts wird hierbei als Bezugsperson bestimmt. Ausgehend von dieser Person werden der Haushaltstyp und die Stellung der weiteren Personen im Haushalt festgelegt.
Haushalte (Privathaushalte)Als (Privat)Haushalt zählt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören. Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern) leben.
HaushaltsabfälleUmwelt
Die Ergebnisse basieren auf der Erhebung über die den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern angedienten Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen, die von Rücknahmesystemen gemäß § 6 (3) der Verpackungsverordnung eingesammelt werden. Grundlage der Erhebung sind die bei Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Das Aufkommen wird erfasst in der Gliederung nach Abfallarten auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV).
Die Haushaltsabfälle werden ohne Elektroaltgeräte ausgewiesen.
Siehe auch » Abfallarten
HaushaltsbruttoeinkommenPrivate Haushalte
Zum Haushaltsbruttoeinkommen zählen alle Einnahmen der Haushalte aus (selbständiger und unselbständiger) Erwerbstätigkeit, aus Vermögen (darunter auch die so genannte unterstellte Miete), aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung. Dabei werden die Einkommen aller zum jeweiligen Haushalt rechnenden Personen zusammengefasst. Erhoben werden die Einkommensangaben durch Aufzeichnungen der Befragten in Haushaltsbüchern.
HaushaltsgrößeBevölkerung, Mikrozensus
Als Haushaltsgröße wird die Zahl der Haushaltsmitglieder bezeichnet.
HaushaltsgrößeZahl der Haushaltsmitglieder innerhalb eines Haushalts.
HaushaltsmitgliederDie Haushaltsmitglieder entsprechen der Bevölkerung in Privathaushalten. Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Personen, welche in mehreren Privathaushalten ansässig sind, tragen mehrfach zur Bevölkerung in Privathaushalten bei. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. in Altenheimen) gehört nicht dazu. Alle Angaben aus dem Mikrozensus ab dem Berichtsjahr 2020 beziehen sich auf die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der privaten Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.
Im Gegensatz dazu betreffen alle Werte der Jahre bis 2019 die Bevölkerung am Haupt- und Nebenwohnsitz in Privathaushalten.
HaushaltsnettoeinkommenBevölkerung, Mikrozensus
Im Haushaltsnettoeinkommen werden die Nettoeinkommen aller zum jeweiligen Haushalt zählenden Personen zusammengefasst. Erhoben werden diese Einkommensangaben durch eine Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensklassen. Nicht berücksichtigt sind Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied selbständiger Landwirt ist. Bei allen Berechnungen wird innerhalb der vorgegebenen Einkommensklassen von einer Gleichverteilung ausgegangen.
HaushaltsnettoeinkommenPrivate Haushalte
Das Haushaltsnettoeinkommen ergibt sich aus dem um Steuern zum Einkommen (einschließlich Solidaritätszuschlag) sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung verminderten Haushaltsbruttoeinkommen.
HaushaltsnettoeinkommenNeben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder wird für jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Hierzu zählen zum Beispiel Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge. Dazu stuft der Haushalt das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen ein.
Haushaltstechnische VerrechnungenFinanzen der öffentlichen Haushalte
Zu den Haushaltstechnischen Verrechnungen zählen: Innere Verrechnungen (Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts zwischen Aufgabenbereichen, Zinsen für innere Darlehen), Zuführungen zwischen den Teilhaushalten und kalkulatorische Kosten bzw. kalkulatorische Einnahmen.
Haushaltsvorausberechnung zur 3. rBvMit Hilfe der Ergebnisse der Haushaltsvorausberechnung kann die zukünftige Entwicklung der Anzahl und Struktur privater Haushalte abgeleitet werden.
Die Umrechnung der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung, die aus der 3. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung vorliegt, auf die Bevölkerung in Privathaushalten (Ergebnis des Mikrozensus) erfolgt anhand eines Umrechnungsfaktors. Dabei wird die Bevölkerung in Privathaushalten (am Ort der Haupt- und Nebenwohnung ohne die Personen in Gemeinschaftsunterkünften) ins Verhältnis zur mittleren Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (berechnet auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung) gesetzt.
Die in die Haushaltsvorausberechnung eingegangenen Haushaltsmitgliederquoten wurden geschlechtsspezifisch für 20 Altersgruppen als Durchschnitt der Jahre 2020 und 2022 ermittelt, so dass für die künftige Entwicklung hinsichtlich der Haushaltsgrößen ein Haushaltsbildungsverhalten wie im Mittel dieser Jahre angenommen wird, d.h. ein Status-Quo-Szenario zur Anwendung kommt. Somit lässt sich die zukünftige Veränderung der Zahl und der Struktur der Haushalte ausschließlich auf die in der 3. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung abgebildete demografische Entwicklung zurückführen.
Für die Berechnung der Haushaltsmitgliederquoten werden Daten des Mikrozensus genutzt, die jeweils die Situation im Jahresdurchschnitt wiedergeben. Somit repräsentieren auch die Ergebnisse den jeweiligen Jahresdurchschnitt.
HausmüllUmwelt
Feste Abfälle, die in Haushalten anfallen und durch die kommunale Müllabfuhr abgefahren werden.
Hausmüll und hausmüllähnliche GewerbeabfälleUmwelt
Als Hausmüll werden feste Abfälle erfasst, die in Haushalten anfallen und durch die kommunale Müllabfuhr abgefahren werden.
Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind Abfälle aus Gewerbebetrieben, Bürogebäuden, Schulen, Anstalten usw., die von der kommunalen Müllabfuhr zusammen mit dem Hausmüll abgefahren werden. Die Inhaltsstoffe sind im Einzelnen die gleichen wie beim Hausmüll; sie fallen nur üblicherweise räumlich konzentriert in anderer, branchenabhängiger Zusammensetzung an. Soweit diese Abfälle nicht gesondert abgefahren werden, sind sie mengenmäßig im Hausmüll enthalten.
(Abfallschlüssel 20 03 01 01)
Hausmüllähnliche GewerbeabfälleUmwelt
Abfälle aus Gewerbebetrieben, Bürogebäuden, Schulen, Anstalten usw., die von der kommunalen Müllabfuhr zusammen mit dem Hausmüll abgefahren werden. Die Inhaltsstoffe sind im Einzelnen die gleichen wie beim Hausmüll; sie fallen nur üblicherweise räumlich konzentriert in anderer, branchenabhängiger Zusammensetzung an. Soweit diese Abfälle nicht gesondert abgefahren werden, sind sie mengenmäßig im Hausmüll enthalten.
Haustyp des WohngebäudesGebäude und Wohnen
Ein Einzelhaus ist ein einzelnes, freistehendes Wohngebäude. Es kann auch aus mehreren Gebäudeteilen bestehen. Ein Einzelhaus kann ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus sein. Ein Doppelhaus besteht aus zwei Wand an Wand gebauten Wohngebäuden, die durch massive und vom Keller bis zum Dach reichende Wände ( Brandmauer ) getrennt sind. Diese Gebäude können Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser sein. Ein gereihtes Haus ist ein Wohngebäude, das mit mindestens zwei anderen Gebäuden aneinandergebaut ist, unabhängig davon, ob es sich dabei um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt. Die Gebäude müssen nicht baugleich sein, sie können auch seitlich oder in der Höhe versetzt sein. Reiheneckhäuser zählen auch hierzu. Wohngebäude, die sich nicht in die vorgegebene Typisierung einordnen lassen, sind der Gruppe „Sonstiger Haustyp“ zuzurechnen ( z. B. terrassenförmige Wohnhügel ).
HebesatzFinanzen der öffentlichen Haushalte
Von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzter Prozentsatz, der auf die Messbeträge der Realsteuern angewendet wird und der für die einzelnen Realsteuerarten unterschiedlich hoch sein kann.
HeckenpflanzenBaum- oder strauchartig wachsende Gehölze, die zur Verwendung als Heckenpflanzen angezogen werden. Dazu gehören:
– Laubgehölze: z. B. Acer campestre (Feldahorn), Berberisthunbergii (Thunberg Berberitze), Berberis thunbergii ‘Atropurpurea’ (Rote Heckenberberitze), immergrüne Berberis (Berberitzen) in Sorten, Buxus sempervirens (Buchsbaum) in Sorten, Carpinus betulus (Hainbuche), Fagus sylvatica ‘Purpurea’ (Blutbuche), Fargesia (Gartenbambus) in Sorten, Ilex (Stechpalme) in Sorten, Ligustrum ovalifolium (Ovalblättriger Liguster), Ligustrum vulgare ‘Atrovirens‘ (immergrüner Liguster), Prunus laurocerasus (Lorbeerkirsche)
– Nadelgehölze: z. B. Chamaecyparis lawsoniana (Lawsons Scheinzypresse) in Sorten. Cupressocyparis leylandii (Leyland Zypresse), Taxus Aufrecht (aufrechtwachsende Eiben) in Sorten, Thuja Aufrecht (aufrechtwachsende Lebensbäume) in Sorten
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII)Öffentliche Sozialleistungen
Im Rahmen dieser Hilfeart können junge Menschen sowohl in Heimen mit sozial- oder heilpädagogischer oder therapeutischer Zielsetzung untergebracht werden als auch in selbständigen, pädagogisch betreuten Jugendwohngemeinschaften sowie in der Form des betreuten Einzelwohnens.
HeizölverbrauchEnergie- und Wasserversorgung
Alle Heizöle, die zur Erzeugung von Wärme (auch zur Erzeugung von Dampf, Heißluft usw.) sowie als Rohstoffe für die Produktion verwendet werden, gleichgültig, ob aus Erdöl oder aus Rohteer hergestellt.
HeizölverbrauchBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Alle Heizöle, die zur Erzeugung von Energie (Strom, Wärme, Dampf, Heißluft), auch für Dritte, für Heizzwecke sowie als Rohstoffe für die Produktion verwendet werden, gleichgültig, ob aus Erdöl oder aus Rohteer hergestellt.
HeranwachsendeRechtspflege
Sind Personen, die zur Zeit der Tat 18 bis unter 21 Jahre alt waren (§ 1 JGG). Sie können entweder nach allgemeinem Strafrecht oder nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.
HerausnahmeÖffentliche Sozialleistungen
Das ist die Entfernung eines Kindes/Jugendlichen aus einer Pflegestelle oder aus einer Einrichtung, wo sich das Kind oder der Jugendliche mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten aufhält, wenn eine Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen eintritt.
HerkunftsländerHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Für die Erfassung ist grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort der Gäste maßgebend, nicht dagegen deren Staatsangehörigkeit (Nationalität).
Hilfe in besonderen LebenslagenÖffentliche Sozialleistungen
siehe   Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII
Hilfe zum LebensunterhaltÖffentliche Sozialleistungen
In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden in der Anzahl der Leistungsempfänger nicht berücksichtigt. In den Ausgaben sind jedoch auch die einmaligen Leistungen enthalten.
Hilfe zur ErziehungÖffentliche Sozialleistungen
Nach § 27 SGB VIII hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Die Beratungen orientieren sich entweder auf das Kind bzw. den jungen Menschen oder sie sind familienorientiert.
Hilfe zur Erziehung außerhalb des ElternhausesÖffentliche Sozialleistungen
Diese Form der Jugendhilfe erstreckt sich auf junge Menschen, die im Rahmen der folgenden, sich gegenseitig ausschließenden Hilfearten betreut werden: - Erziehung in einer Tagesgruppe - Vollzeitpflege in einer anderen Familie - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform - intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Hilfeleistungen, allgemeineSonstiges
siehe   Allgemeine Hilfeleistungen
HochschuleBildung und Kultur
Als Hochschulen werden alle nach dem Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft, erfasst. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Es werden im Wesentlichen folgende Hochschularten unterschieden:
- Wissenschaftliche Hochschulen: Zu ihnen zählen Universitäten, Gesamthochschulen, pädagogische und theologische Hochschulen.
- Kunsthochschulen
- Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen
HochschulpersonalBildung und Kultur
Das gesamte an den Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätige Personal wird unterschieden nach dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal und dem Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal. Das wissenschaftliche und künstlerische Personal nimmt in der Regel die Aufgaben in Lehre und Forschung wahr, betreut Studierende in Praktika bzw. bei Abschlussarbeiten und wirkt an der Planung und Erfüllung wissenschaftlich-technischer Aufgaben mit bzw. unterstützt diese. Zu dem Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal zählen Beamte und Angestellte der Zentral- und Fachbereichsverwaltungen und Bibliotheken, Ingenieure und Techniker, Pflegepersonal an den Hochschulkliniken, Hausmeister, Pförtner usw.
Höchster beruflicher AbschlussZensus
Dieses Merkmal gibt den höchsten beruflichen Abschluss einer Person an, die 15 Jahre und älter ist.
Höchster SchulabschlussZensus
Dieses Merkmal gibt den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss einer Person an, die 15 Jahre und älter ist.
HotellerieHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Hotels garnis

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