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Gemeinde: Greußen, Stadt

bis 31.12.2020

▸  Gebietsveränderungen der Gemeinde

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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden  » Gesamttabelle  » Definitionen  » Ansprechpartner
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
 MerkmalEinheit201320142015201620172018201920202021202220232024
Liniengrafik » Gesamttabelle EinwohnerPersonen3 7253 7033 6553 6223 6103 6183 5573 480    
Liniengrafik » Gesamttabelle Steuerkraftmesszahl EUR1 274 7741 369 3541 607 1111 597 2971 609 1481 657 4641 733 3302 001 681    
Liniengrafik » Gesamttabelle Bedarfsmesszahl EUR2 440 0872 562 2022 839 7352 812 3832 859 1872 972 7762 943 2263 035 755    
Liniengrafik » Gesamttabelle Schlüsselzuweisung EUR 932 251 954 278 986 099 972 0691 000 0311 052 249 967 917 827 259    
Liniengrafik » Gesamttabelle FinanzausgleichsumlageEUR--------    

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