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Gemeinde: Heldrungen, Stadt

bis 31.12.2018

▸  Gebietsveränderungen der Gemeinde

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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden  » Gesamttabelle  » Definitionen  » Ansprechpartner
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
 MerkmalEinheit201320142015201620172018201920202021202220232024
Liniengrafik » Gesamttabelle EinwohnerPersonen2 2232 2372 2132 2122 2822 266      
Liniengrafik » Gesamttabelle Steuerkraftmesszahl EUR 703 858 783 368 979 337 974 9181 041 5731 125 967      
Liniengrafik » Gesamttabelle Bedarfsmesszahl EUR1 364 2381 483 0501 637 4861 666 4231 821 5971 868 037      
Liniengrafik » Gesamttabelle Schlüsselzuweisung EUR 528 304 559 745 526 519 553 204 624 019 593 657      
Liniengrafik » Gesamttabelle FinanzausgleichsumlageEUR------      

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