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Gemeinde: Bilzingsleben

bis 31.12.2018

▸  Gebietsveränderungen der Gemeinde

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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden  » Gesamttabelle  » Definitionen  » Ansprechpartner
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
 MerkmalEinheit201320142015201620172018201920202021202220232024
Liniengrafik » Gesamttabelle EinwohnerPersonen735709710691692688      
Liniengrafik » Gesamttabelle Steuerkraftmesszahl EUR 115 772 124 607 150 272 164 208 178 643 195 840      
Liniengrafik » Gesamttabelle Bedarfsmesszahl EUR 471 126 478 332 532 461 517 503 514 823 516 570      
Liniengrafik » Gesamttabelle Schlüsselzuweisung EUR 284 283 282 980 305 751 282 636 268 944 256 585      
Liniengrafik » Gesamttabelle FinanzausgleichsumlageEUR------      

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