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Gemeinde: Schönstedt
bis 31.12.2023
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
1 400
1 389
1 382
1 382
1 356
1 359
1 332
1 300
1 313
1 315
1 322
Steuerkraftmesszahl
EUR
474 013
463 843
584 090
662 608
668 123
661 623
680 428
742 182
803 869
829 957
890 995
Bedarfsmesszahl
EUR
938 613
997 578
1 099 781
1 096 279
1 083 031
1 089 874
1 051 013
1 110 234
1 200 868
1 288 826
1 361 268
Schlüsselzuweisung
EUR
371 680
426 988
412 552
346 936
331 926
342 601
296 468
294 442
317 599
367 095
376 219
Finanzausgleichsumlage
EUR
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