Themenfeld 03 II | Gesundheitszustand Krankheiten/ Krankheitsgruppen |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
<< vor >>weiter |
![]() |
Startseite |
|
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge ausgewählter bösartiger Neubildungen in Thüringen (Jahr) nach Geschlecht |
||
Der Indikator weist die Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge bösartiger Neubildungen insgesamt und ausgewählte häufige bösartige Erkrankungen der Lippe, Mundhöhle und des Rachens, des Magens, des Dick- und Mastdarms, der Bauchspeicheldrüse, der Lunge, das Melanom, das Gebärmutterhalskarzinom, bösartige Neubildungen des lymphatischen und blutbildenden Gewebes nach Geschlecht im Berichtsjahr aus. Alle bösartigen Erkrankungen werden ab dem Jahr 2000 nach der geltenden ICD-10 kodiert.
Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit erhalten Versicherte auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen.
Erwerbsunfähig ist eine Person, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit, die mehr als geringfügig ist, nachzugehen.
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person infolge von Krankheit bzw. Behinderung in ihrer Arbeitsfähigkeit zu mehr als 50 % im Vergleich zu Personen mit ähnlichen/gleichwertigen Ausbildungen/Kenntnissen/Fähigkeiten eingeschränkt ist. Voraussetzung ist, dass die/der Betroffene einen Beruf erlernt hat oder mehr als sechs Jahre in einem Beruf gearbeitet hat.
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung
Jährlich, 31.12.
Durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) erfolgen Einzelprüfungen der Kodierungen der Ärzte. Dadurch wird sichergestellt, dass nur zulässige Diagnosen kodiert werden. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitätsprüfungen und Qualitätssicherungsprogramme kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann. Der Indikator gilt als valide.
Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst und bis zum Übergang in die Altersrente in einer Datei geführt.
Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1. Januar 2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren der WHO, OECD oder EU. Dieser Indikator wird neu in den Indikatorensatz der Länder aufgenommen.
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Hrsg.): Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Tabellenarten C, D und E.
10.02.2003, lögd/VDR
Copyright © Thüringer Landesamt für Statistik, Erfurt 2022
|