Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland. die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder in der Regel alle fünf Jahre durchgeführt wird. 2018 ist es wieder soweit.
In Thüringen werden ca. 2 000 Haushalte befragt. Bundesweit nehmen rund 60 000 Haushalte an der EVS teil.
Die Teilnahme an der EVS ist freiwillig.
Die Haushalte müssen Fragen zu folgenden Themen beantworten:
Die EVS besteht aus vier Erhebungsteilen:
Die Allgemeinen Angaben – hierbei handelt es sich um ein Heft, in dem Einstiegsfragen zu den Haushaltsmitgliedern, der Wohnsituation des Haushalts und zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern gestellt werden.
Das Geld- und Sachvermögen beinhaltet Angaben zur Vermögenssituation.
Die Haushalte führen für die Dauer eines Vierteljahres ein Haushaltsbuch. In das Haushaltsbuch trägt der Haushalt selbst
Jeder fünfte Haushalt erhält – wenn er sich dafür bereit erklärt – ein Feinaufzeichnungsheft. Darin notiert er einen Monat lang
Spätestens bis zu zehn Tagen nach Ende des Erhebungsquartals schickt der Haushalt die Haushaltsbücher und das Feinaufzeichnungsheft in ihm vom Thüringer Landesamt für Statistik zur Verfügung gestellten Briefumschlägen zurück. Die Eintragungen in den Erhebungsunterlagen werden vom Statistischen Landesamt geprüft, gegebenenfalls werden telefonisch ergänzende Fragen gestellt.
Die vom Haushalt ausgefüllten Allgemeinen Angaben werden vom Thüringer Landesamt für Statistik auf Vollständigkeit überprüft, erfasst und dem Statistischen Bundesamt zur Auswertung übergeben. Alle weiteren Erhebungsunterlagen werden zentral im Statistischen Bundesamt erfasst und ausgewertet.
Der Datenschutz wird während der gesamten Erhebungs- und Aufbereitungsphase gewahrt. Alle Angaben unterliegen strengster Geheimhaltung (nach §16 Bundesstatistikgesetz). Die Angaben werden anonymisiert, d. h. es wird unmöglich gemacht, einzelne Auskunftgebende zu identifizieren und ihnen ihre Angaben zuzuordnen – eine wichtige Voraussetzung für den Datenschutz. Die anonymisierten Informationen werden anschließend zu Ergebnissen verdichtet, aus denen keine Rückschlüsse auf die Haushalte gezogen werden können.
Erste Ergebnisse veröffentlichen wir voraussichtlich im Herbst 2018.
Aufgrund des umfassenden Merkmalskataloges lassen sich mit den Daten vielfältige Informationen zur wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte, zu den Verbrauchsgewohnheiten, zur Vermögensbildung, zur Schuldensituation usw. bereitstellen. Konkrete Anwendungsbeispiele sind: