Pressemitteilung 004/2000


Einheitliche Pflegestatistik in Deutschland

Zu Beginn des Jahres 2000 führt auch das Thüringer Landesamt für Statistik die Pflegestatistik durch. Grundlage hierfür ist die Pflegestatistik-Verordnung des Bundes vom 29. November 1999.

Mit dieser Statistik werden erstmalig amtliche Daten sowohl über ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen als auch über die betreuten Pflegebedürftigen und das für die Pflege eingesetzte Personal erhoben.

Im zweiten Halbjahr 2000 wird das Thüringer Landesamt für Statistik neben Auswertungen der Daten auf Landes- und Kreisebene auch ein Verzeichnis der ambulanten Pflegedienste und stationären Pflegeeinrichtungen mit deren Leistungsangeboten veröffentlichen.

Im Ergebnis dieser Statistik können erstmalig Vergleiche mit anderen Bundesländern vorgenommen werden.

Erfurt, 7. Januar 2000


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