Pressemitteilung 066/2000
68 Prozent der ständig Beschäftigten in den landwirtschaftlichen
Betrieben waren im April 1999 vollbeschäftigt
In den landwirtschaftlichen Betrieben Thüringens waren nach Mitteilung
des Thüringer Landesamtes für Statistik im April 1999 insgesamt 24 597 Personen
ständig beschäftigt.
8 242 Personen bzw. 33,5 Prozent der ständig Beschäftigen insgesamt arbeiteten in Einzelunternehmen.
In den Personengesellschaften waren 2 740 Personen (11,1 Prozent) tätig. Die
Betriebe der Rechtsform "juristische Personen" beschäftigten
13 615 Arbeitskräfte (55,4 Prozent).
Damit waren durchschnittlich 4,9 Arbeitskräfte (AK) in jedem
landwirtschaftlichen Betrieb ständig beschäftigt.
In den Einzelunternehmen arbeiteten durchschnittlich 2 Arbeitskräfte. In
den Personengesellschaften waren es je Unternehmen 7,3 Arbeitskräfte. Die
höchste Anzahl gab es mit 24 Arbeitskräften in der Rechtsform "juristische
Personen".
Die in der Landwirtschaft ständig Beschäftigten bewirtschafteten bei
einem Arbeitskräftebesatz von 2,4 Arbeitskraft-Einheiten (AKE) je 100 ha1)
durchschnittlich 32,7 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF).
In den Einzelunternehmen lag der Arbeitskräftebesatz bei 2,8
AKE/100 ha LF. Jede Person bewirtschaftete hier durchschnittlich 16,1
ha LF. Für Personengesellschaften wurde ein Arbeitskräftebesatz von 1,9
AKE je 100 ha LF ermittelt und für die Rechtsform "juristische
Personen" von 2,4 AKE je 100 ha LF. In diesen beiden
Rechtsformen bewirtschafteten die Arbeitskräfte durchschnittlich 48,9 ha bzw. 39,5
ha LF.
Im April 1999 waren 16 823 Personen bzw. 68,4 Prozent der ständig
Beschäftigten vollbeschäftigt.
Betriebe in der Hand von juristischen Personen hatten mit 12 354 Personen
bzw. 90,7 Prozent den höchsten Anteil. In den Personengesellschaften waren
2 300 Personen bzw. 83,9 Prozent der ständig Beschäftigten vollbeschäftigt und in
den Einzelunternehmen 2 169 Personen bzw. 26,3 Prozent.
1) Die Arbeitskrafteinheit (AK-Einheit) ist die Maßeinheit
für die Arbeitsleistung einer im Berichtszeitraum mit betrieblichen Arbeiten
vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Person.
Erfurt, 23. März 2000
|