Pressemitteilung 066/2000


68 Prozent der ständig Beschäftigten in den landwirtschaftlichen Betrieben waren im April 1999 vollbeschäftigt

In den landwirtschaftlichen Betrieben Thüringens waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik im April 1999 insgesamt 24 597 Personen ständig beschäftigt.
8 242 Personen bzw. 33,5 Prozent der ständig Beschäftigen insgesamt arbeiteten in Einzelunternehmen. In den Personengesellschaften waren 2 740 Personen (11,1 Prozent) tätig. Die Betriebe der Rechtsform "juristische Personen" beschäftigten 13 615 Arbeitskräfte (55,4 Prozent).

Damit waren durchschnittlich 4,9 Arbeitskräfte (AK) in jedem landwirtschaftlichen Betrieb ständig beschäftigt.
In den Einzelunternehmen arbeiteten durchschnittlich 2 Arbeitskräfte. In den Personengesellschaften waren es je Unternehmen 7,3 Arbeitskräfte. Die höchste Anzahl gab es mit 24 Arbeitskräften in der Rechtsform "juristische Personen".

Die in der Landwirtschaft ständig Beschäftigten bewirtschafteten bei einem Arbeitskräftebesatz von 2,4 Arbeitskraft-Einheiten (AKE) je 100 ha1) durchschnittlich 32,7 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF).
In den Einzelunternehmen lag der Arbeitskräftebesatz bei 2,8 AKE/100 ha LF. Jede Person bewirtschaftete hier durchschnittlich 16,1 ha LF. Für Personengesellschaften wurde ein Arbeitskräftebesatz von 1,9 AKE je 100 ha LF ermittelt und für die Rechtsform "juristische Personen" von 2,4 AKE je 100 ha LF. In diesen beiden Rechtsformen bewirtschafteten die Arbeitskräfte durchschnittlich 48,9 ha bzw. 39,5 ha LF.

Im April 1999 waren 16 823 Personen bzw. 68,4 Prozent der ständig Beschäftigten vollbeschäftigt.
Betriebe in der Hand von juristischen Personen hatten mit 12 354 Personen bzw. 90,7 Prozent den höchsten Anteil. In den Personengesellschaften waren 2 300 Personen bzw. 83,9 Prozent der ständig Beschäftigten vollbeschäftigt und in den Einzelunternehmen 2 169 Personen bzw. 26,3 Prozent.

1) Die Arbeitskrafteinheit (AK-Einheit) ist die Maßeinheit für die Arbeitsleistung einer im Berichtszeitraum mit betrieblichen Arbeiten vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Person.

Erfurt, 23. März 2000


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