Pressemitteilung 098/2000


Sozialer Wohnungsbau in Thüringen 1999

Im Jahre 1999 wurden in Thüringen mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten 1 457 Maßnahmen für den Bau von 1 879 Wohnungen gefördert. Im Jahre 1998 waren es 3 075 Wohnungen. Damit lag nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik das Niveau um 38,9 Prozent unter dem des Vorjahres.

Von den drei möglichen Förderungswegen wurden in Thüringen bisher der erste (öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau) und der dritte Förderungsweg (vereinbarte Förderung) angewandt. *)
Mit 16 Maßnahmen (214 Wohnungen) entfielen 1,1 Prozent der ausgesprochenen Bewilligungen auf den ersten Förderungsweg. Über den dritten Förderungsweg wurde mit 1 441 Maßnahmen (98,9 Prozent) der größte Teil an Unterstützung gewährt. Dies entsprach der Förderung von 1 665 Wohnungen.

Der überwiegende Teil der Bauherren sind mit 1 564 Wohnungen (83,2 Prozent) private Haushalte. 225 Wohnungen (12 Prozent) werden von Wohnungs- und sonstigen Unternehmen geschaffen. Die restlichen 90 Wohnungen (4,8 Prozent) errichten Organisationen ohne Erwerbszweck bzw. öffentliche Bauherren.

Insgesamt wurden für die Bewilligungsmaßnahmen im Jahre 1999 Finanzierungsmittel in Höhe von 590 Millionen DM bereitgestellt, 279 Millionen DM bzw. 32,1 Prozent weniger als 1998.
Mit 35 Millionen DM stammten 6 Prozent aus öffentlichen Haushalten. Kapitalmarktmittel machten 70 Prozent aus. Die restlichen 24 Prozent entfielen auf sonstige Mittel, deren größter Anteil Eigenleistungen der Bauherren waren.

Der größte Teil der 1999 geförderten Wohnungen befindet sich in den Landkreisen Nordhausen, Schmalkalden-Meiningen, Greiz, im Wartburgkreis sowie in der Stadt Erfurt.

*) Mit dem ersten Förderungsweg (öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau) werden bis zu einer bestimmten Grenze Personen mit niedrigem Einkommen gefördert.
Der zweite Förderungsweg betrifft den steuerbegünstigten Wohnungsbau, bei dem ebenfalls ein Personenkreis mit bestimmten Einkommensgrenzen gefördert wird.
Die über den dritten Förderungsweg vorgesehenen Förderungen ermöglichen flexible Vereinbarungen zwischen dem Bauherrn und dem Darlehens- bzw. Zuschussgeber.

Erfurt, 25. Mai 2000


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