Pressemitteilung 192/2000


2 554 Wohnungen nach vereinfachtem Baurecht 1999 in Thüringen

Im Jahre 1999 wurden in Thüringen 2 554 Wohnungen nach dem vereinfachten Baurecht 1) gebaut, dies ergab eine Sonderauswertung der Bautätigkeitsstatistik. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren das rund 30 Prozent der in diesem Zeitraum insgesamt genehmigten bzw. zum Bau angezeigten Neubauwohnungen.

Damit nahm seit 1995 die Nutzung des Bauanzeigeverfahrens von Jahr zu Jahr zu. 1997 waren es 17 Prozent und 1998 28 Prozent der Neubauwohnungen.

Die meisten dieser Bauanzeigen (41 Prozent) wurden 1999 für neue Einfamilienhäuser registriert, für Wohnungen in neuen Zweifamilienhäusern waren es 30 Prozent.

Die regionale Betrachtung zeigt unterschiedliche Ergebnisse bei der Anwendung des vereinfachten Baurechts.

Die höchsten Anteile in den Landkreisen hatte das Eichsfeld mit 57 Prozent sowie der Kreis Sömmerda mit 43 Prozent und das Weimarer Land mit 40 Prozent. Von den sechs kreisfreien Städten war es die Stadt Erfurt mit 41 Prozent.

Die geringsten Anteile in den Landkreisen hatte der Kreis Saalfeld-Rudolstadt mit 7 Prozent, der Saale-Orla-Kreis mit 17 Prozent und der Kreis Sonneberg mit 18 Prozent. "Schlusslicht" der kreisfreien Städte war Jena mit 11 Prozent.

1) Mit der Neubekanntmachung der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 3. Juni 1994 wurde auch im Freistaat Thüringen das vereinfachte Baurecht eingeführt. Danach bedarf der Neubau von Wohngebäuden geringer Höhe (weitestgehend 1- u. 2-Familienhäuser) keiner Baugenehmigung mehr, vorausgesetzt das Gebäude liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Bauherr kündigt der Bauaufsichtsbehörde in diesen Fällen sein Bauvorhaben an, reicht die Bauunterlagen ein und kann einen Monat danach - falls bis dahin keine Untersagung erfolgte - mit dem Bau beginnen.

Erfurt, 13. September 2000


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