Pressemitteilung 217/2000


Thüringer Haushalte hatten 1998 ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 4 159 DM

Das monatliche Nettoeinkommen aller Thüringer Haushalte betrug 1998 im Durchschnitt 4 159 DM pro Haushalt. Dies geht aus den Haushaltsbüchern der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 hervor. Fünf Jahre vorher – also 1993 – waren es im Durchschnitt 3 385 DM pro Haushalt im Monat.

Das durchschnittliche Nettoeinkommen von Arbeitslosen-Haushalten betrug 2 862 DM pro Monat. Überdurchschnittlich hohe durchschnittliche Nettoeinkommen hatten Haushalte von Selbständigen mit 6 495 DM pro Monat, gefolgt von Beamten mit 6 133 DM und Angestellten mit 5 540 DM.

Die Thüringer Haushalte konnten im Vergleich zu den Haushalten der neuen Bundesländer im Monat 100 DM mehr ausgeben (Nettoeinkommen der neuen Bundesländer = 4 059 DM pro Monat). Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen aller Haushalte in Deutschland betrug 5 115 DM. Das waren fast 1 000 DM mehr als in Thüringen.

Für den Privaten Verbrauch gaben die Thüringer Haushalte 1998 durchschnittlich monatlich 3 477 DM aus. Gegenüber der letzten Erhebung 1993 wurden damit 743 DM mehr für Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens aufgewendet.

Mehr als die Hälfte der Verbrauchsausgaben wurden für Wohnen, Ernähren und Kleiden verwendet (1 815 DM). Dabei bildeten die Ausgaben für das Wohnen mit 1 059 DM den größten Posten im Monat (30,5 Prozent).

Hierzu zählen die monatliche Wohnungsmiete mit durchschnittlich 744 DM, die Ausgaben für Energie (Elektrizität, Gas, Heizung, Warmwasser und sonstige Brennstoffe) mit 174 DM sowie Aufwendungen für die Wohnungsinstandhaltung in Höhe von 141 DM.

Für Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren wurden 1998 durchschnittlich 547 DM pro Haushalt im Monat ausgegeben.

Diese Ergebnisse sind Durchschnittswerte aller privaten Haushalte in Thüringen. Dazu gehören beispielsweise sowohl allein Lebende als auch Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, sowohl Arbeitslose als auch Selbständige, Arbeitnehmer und Nichterwerbstätige wie Rentner.
Für Vergleiche mit den eigenen Angaben können die statistisch ermittelten Durchschnittswerte daher nur eingeschränkt herangezogen werden.

Erfurt, 20. Oktober 2000


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