Ab Mai wird in Thüringen und im gesamten Bundesgebiet der jährliche Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung, durchgeführt.
Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, werden dabei ca. 10 000 Thüringer Haushalte von geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Mit dieser gesetzlich angeordneten Erhebung werden seit 1957 (in Thüringen seit 1991) laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien erhoben. Diese Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für jede Bürgerin und jeden Bürger von großer Bedeutung.
Bei knapp der Hälfte, der nach einem Zufallsverfahren ausgewählten Haushalte (befragt wird nur rund ein Prozent aller Haushalte), wird zusammen mit dem Mikrozensus zugleich auch die Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union durchgeführt.
Die Interviewerinnen und Interviewer, die ihren Besuch bei den Haushalten vorher schriftlich ankündigen, sind vom Landesamt sorgfältig ausgewählt, eingehend geschult und zur Verschwiegenheit verpflichtet worden. Sie führen einen amtlichen Interviewerausweis mit sich.
Alle Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheimgehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Genaue gesetzliche Regelungen gewährleisten den Datenschutz, der zum Selbstverständnis der amtlichen Statistik gehört. Die Ergebnisse des Mikrozensus und der Arbeitskräftestichprobe werden vom Thüringer Landesamt für Statistik regelmäßig veröffentlicht. Damit stehen diese nicht nur Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien, sondern auch allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Erfurt, den 25. April 2001