Nach ersten vorläufigen Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2000 wurden an den Gerichten des Freistaates 33 307 Personen abgeurteilt, 25 697 von ihnen wurden rechtskräftig verurteilt. In 1 077 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, 6 519 mal wurde das Verfahren eingestellt und von einer Strafe abgesehen und 14 mal wurde eine Maßregel ausgesprochen. Gegenüber 1999 verringerte sich die Anzahl der Abgeurteilten um 83 Personen, wobei die der Verurteilten um 318 zurück ging und die der Freisprüche um 96 sowie der Einstellungen um 139 stieg.
Von den Verurteilten waren 46,1 Prozent bereits vorbestraft (1999: 46,2 Prozent), 21 366 hatten gegen das Strafgesetzbuch und 4 331 gegen andere Gesetze verstoßen.
An der Spitze der Verurteiltenzahlen standen nach wie vor mit einem jedoch weiter sinkenden Anteil von 31,0 Prozent (33,1 Prozent 1999) die Straftaten im Straßenverkehr. Bei 4 500 von ihnen, das sind 57 Prozent dieser Verurteilten, war Alkohol oder ein anderes berauschendes Mittel beteiligt. Bei den übrigen Straftaten waren Diebstahl und Unterschlagung mit einem Anteil von 20,3 Prozent (ebenso wie 1999) sowie andere Vermögens- und Eigentumsdelikte (insbesondere Betrug und Erschleichen von Leistungen) und Urkundendelikte mit einem Anteil von 17,8 Prozent (17,9 Prozent 1999) die häufigste Ursache für eine Verurteilung. Eine Zunahme der Anzahl der Verurteilten gegenüber 1999 gab es vor allem bei den Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen außer dem Straßenverkehrsgesetz (insbesondere wegen der Zunahme der verurteilten Betäubungsmitteldelikte um 285) und bei den anderen Straftaten gegen die Person (vor allem wegen Beleidigungen, Straftaten gegen die persönliche Freiheit und Körperverletzungen) um 167.
Im Jahr 2000 waren unter den Verurteilten 1 892 Jugendliche im Alter von 14 bis unter
18 Jahren (9 mehr als 1999) und 3 869 Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren (329 mehr als 1999). Damit war mehr als jeder fünfte Straffällige noch keine 21 Jahre alt.
87 Prozent der Verurteilten waren männlichen Geschlechts, wobei die Anzahl der männlichen Verurteilten gegenüber 1999 um 306 und die der weiblichen Verurteilten um 12 sank.
Unter den Verurteilten waren im vergangenen Jahr 2 106 Ausländer und Staatenlose, 26 weniger als 1999, was einem unveränderten Anteil von 8,2 Prozent entsprach. Ein Vergleich mit dem Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung ist nicht möglich, da auch straffällig gewordene ausländische Touristen und illegal in Deutschland lebende Personen bei einer Verurteilung in die Statistik einbezogen werden. Die verurteilten Ausländer standen vor allem wegen Diebstahl und Unterschlagung (32 Prozent) und wegen Verstößen gegen das Asylverfahrensgesetz bzw. das Ausländergesetz (22 Prozent) vor Gericht.
Erfurt, den 28. Juni 2001