Pressemitteilung 187/2001


Amtliche Statistik testet Alternativkonzept einer Volkszählung

Volkszählungen liefern Bestands- und Strukturdaten über die Bevölkerung eines Landes sowie über deren Erwerbstätigkeit und Wohnsituation. Ihre Ergebnisse sind die statistische Grundlage für politische wie für wirtschaftliche Planungen und Entscheidungen. Die letzte Volkszählung für das Gebiet der DDR fand 1981 statt, für das Gebiet der früheren Bundesrepublik 1987. Lediglich zu Gebäuden und Wohnungen liegen für die neuen Länder Daten aus dem Jahr 1995 vor.

Um die Kosten einer Volkszählung zu reduzieren, aber auch um Vorbehalte gegen unmittelbare Bürgerbefragungen zu berücksichtigen, wurde in Deutschland in den vergangenen Jahren nach Wegen gesucht, bestehende Datenquellen zu nutzen. Nach umfangreichen Vorarbeiten der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes hat der Gesetzgeber nun das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus erlassen.

Das Gesetz ordnet eine Reihe von Verfahrens- und Qualitätsuntersuchungen an. Stichtag für die Testerhebungen ist der 5. Dezember 2001. Neben der Statistiktauglichkeit der Register (vor allem der Einwohnermelderegister, aber auch der Dateien der Bundesanstalt für Arbeit) sollen auch eine postalische Gebäude- und Wohnungszählung sowie Verfahren zur Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen getestet werden. Der Test umfasst insgesamt drei Stichproben. Die erste Stichprobe betrifft alle Gemeinden und dient der Überprüfung sogenannter Mehrfachfälle in den Melderegistern. Die weiteren Stichproben beschränken sich in Thüringen auf 45 ausgewählte Gemeinden und dort auf ca. 2 600 ausgewählte Gebäude. Das Thüringer Landesamt für Statistik hat die Thüringer Gemeinden bereits gebeten, die nach dem Gesetz benötigten Daten zu liefern.

Das Ergebnis der Tests wird nicht vor 2003 erwartet. Der Gesetzgeber hat dann zu entscheiden, ob in Deutschland die Volkszählung herkömmlicher Art endgültig durch einen „registergestützten Zensus“ abgelöst wird.

Erfurt, den 3. August 2001


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