Im Jahre 2000 wurde von den Bauherren in Thüringen für den Bau von 1 716 neuen Wohnungen das vereinfachte Baurecht1) genutzt. Dies ergab eine Sonderauswertung der Bautätigkeitsstatistik. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik rund 28 Prozent der in diesem Zeitraum insgesamt genehmigten bzw. zum Bau angezeigten Neubauwohnungen.
Seit 1995 nahm die Nutzung des Bauanzeigeverfahrens von Jahr zu Jahr zu und erreichte im Jahr 1999 einen Anteil von 30 Prozent an den Neubauwohnungen insgesamt. Mit einem Anteil von 28 Prozent trat erstmals im Jahr 2000 ein leichter Rückgang ein.
Mit 36 Prozent wurde der höchste Anteil der Bauanzeigen für neue Einfamilienhäuser festgestellt, für Wohnungen in neuen Zweifamilienhäusern waren es 27 Prozent.
Die regionale Betrachtung zeigte unterschiedliche Ergebnisse bei der Anwendung des vereinfachten Baurechts.
Die höchsten Anteile in den Landkreisen hatte der Kreis Sömmerda und das Weimarer Land mit jeweils 44 Prozent, das Eichsfeld mit 43 Prozent sowie der Kreis Greiz mit 42 Prozent. Von den sechs kreisfreien Städten war es Gera mit 32 Prozent.
In den Landkreisen hatte der Kreis Sonneberg mit 13 Prozent und der Kreis Saalfeld-Rudolstadt mit 18 Prozent die geringsten Anteile. „Schlusslicht“ der kreisfreien Städte war Eisenach mit 6 Prozent.
1) Mit der Neubekanntmachung der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 3. Juni 1994 wurde auch im Freistaat Thüringen das vereinfachte Baurecht eingeführt.
Danach bedarf der Neubau von Wohngebäuden geringer Höhe (weitestgehend 1- u. 2-Familienhäuser) keiner Baugenehmigung mehr, vorausgesetzt das Gebäude liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Bauherr kündigt der Bauaufsichtsbehörde in diesen Fällen sein Bauvorhaben an, reicht die Bauunterlagen ein und kann einen Monat danach - falls bis dahin keine Untersagung erfolgte - mit dem Bau beginnen.
Erfurt, den 7. September 2001