Nachfolgend aufgeführte Parteien haben bis zur laut Bundeswahlgesetz festgelegten Frist, dem 18. Juli 2002, 18.00 Uhr, ihre Landeslisten für die Bundestagswahl beim Landeswahlleiter eingereicht.
Nach derzeitigem Stand der Überprüfung der Landeslisten durch den Landeswahlleiter konnten drei der o.g. Parteien bis 18:00 Uhr die geforderte Anzahl von Unterstützungsunterschriften (1969 für die Landeslisten in Thüringen) nicht beibringen.
Welche Parteien letztendlich an der Bundestagswahl in Thüringen teilnehmen, entscheidet der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung
am | Freitag, dem 26. Juli 2002 um 14.00 Uhr |
im | Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt Raum 320 (III. Etage) |
Die Sitzung ist öffentlich.
Der Landeswahlleiter
Erfurt, den 19. Juli 2002