Pressemitteilung 121/2002


Ergebnisse der geplanten Nutzung der Bodenflächen 2001

Zum zweiten Mal nach 1997 wurde im Jahr 2001 die Erhebung über die geplante Nutzung der Bodenflächen durchgeführt. Mit dieser Erhebung erfolgte eine Bestandsaufnahme der kommunalen Bauleitplanung. Die Ergebnisse geben Aufschluss darüber, wie nach derzeitigen Planungsabsichten der Gemeinden die Bodenflächen in Zukunft genutzt werden sollen.

Nach den Planungsabsichten der Gemeinden werden 52 Prozent der Gesamtfläche des Landes Thüringen als Landwirtschaftsflächen (847 500 ha) und 32 Prozent als Forstflächen (515 900 ha) festgeschrieben.

6 Prozent (97 100 ha) werden als Bauflächen, darunter 33 300 Hektar als Wohnbauflächen (Flächen, die überwiegend durch Wohnbebauung geprägt sind), 36 000 Hektar als gemischte Bauflächen (Dorfgebiete, Wohngebiete in Mischung mit Gewerbe-, Handels- und Gaststättenbetrieben) und 20 400 Hektar für gewerbliche Bauflächen (Flächen, die überwiegend durch Gewerbegebiete geprägt sind) vorgesehen.

Knapp 3 Prozent der Fläche Thüringens oder 40 700 Hektar gehören zu Flächen für überörtliche und örtliche Hauptverkehrszüge. Allein 34 000 Hektar entfallen dabei auf Flächen für den Straßenverkehr.

46 800 Hektar oder 3 Prozent der Fläche Thüringens sind als Grünflächen (u.a. Parkanlagen, Dauerkleingärten) ausgewiesen. Weitere 17 000 Hektar (1 Prozent der Bodenfläche) werden als Ausgleichsflächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorgehalten.

Im Vergleich zur Erhebung von 1997 weisen die Gemeinden 2001 für Landwirtschaftsflächen 6 300 Hektar (-0,7 Prozent) und für Bauflächen 500 Hektar (-0,5 Prozent) weniger aus. Dabei werden u.a. für gewerbliche Gebiete 300 Hektar mehr und für gemischte Bauflächen 700 Hektar weniger vorgesehen. Wesentlich mehr Flächen werden für Grünflächen (+3 500 ha bzw. +8,0 Prozent) und für Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft (+4 700 ha bzw. +38,0 Prozent) eingeplant. Keine wesentlichen Änderungen ergeben sich für geplante Flächen der Forstwirtschaft und für überörtliche und örtliche Hauptverkehrszüge ( Plus von je 0,1 Prozent).

Erfurt, den 07. Mai 2002


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