Pressemitteilung 250/2002


Bruttostundenverdienste der Thüringer Handwerker im Mai 2002

Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst eines vollzeitbeschäftigten Handwerkers (Gesellen und übrige Arbeiter)1) lag im Mai 2002 bei 8,30 Euro. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 0,05 Euro bzw. 0,6 Prozent mehr als im Mai 2001.

Ein Geselle im Thüringer Handwerk bezog im Mai 2002 einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst in Höhe von 8,48 Euro.

Übrige Arbeiter, dazu zählen u.a. angelernte, ungelernte sowie Hilfsarbeiter, erhielten einen Stundenlohn von 7,07 Euro.

Die durchschnittlich bezahlte Wochenarbeitszeit (einschl. Mehrarbeitszeit) sank von 40,7 Stunden im Mai 2001 auf 40,4 Stunden im Mai 2002.
Dieser Rückgang wurde hauptsächlich durch den Abbau der Mehrarbeitsstunden (von
0,9 auf 0,7 Stunden je Woche) hervorgerufen.
Die Verringerung der bezahlten Wochenarbeitszeit führte trotz Anstieg der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste zu einem Rückgang der Bruttomonatsverdienste von 1 459 auf 1 455 Euro im Mai 2002.

Bedingt durch die abweichende Beschäftigtenstruktur (Ausbildung, Art der Tätigkeit, Lebensalter, Berufsjahre u.ä.) lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Männer mit 8,53 Euro um 2,04 Euro über dem der Frauen mit 6,49 Euro.

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik weiter mitteilt, gab es zwischen den einzelnen Gewerben zum Teil erhebliche Verdienstunterschiede.
Die höchsten Stundenlöhne wurden mit 8,80 Euro für die Klempner, Gas- und Wasserinstallateure ermittelt.
Am Ende der Verdienstskala befanden sich – wie in den Vorjahren – die Bäcker und Fleischer mit 6,65 Euro bzw. 7,03 Euro pro Stunde.
Mit 41,8 Stunden hatten die Metallbauer die längste Wochenarbeitszeit im Mai 2002.

Die Angaben über Verdienst und Arbeitszeiten sind Durchschnittswerte, die auf der Grundlage der Laufenden Verdiensterhebung im Handwerk ermittelt wurden. Unmittelbare Rückschlüsse auf eigene Verdienste sind nicht möglich.

Weitere Angaben enthält der Statistische Bericht „Verdienste und Arbeitszeiten in ausgewählten Gewerben des Handwerks in Thüringen, Mai 2001 und 2002“.

1) Laut Gesetz werden die folgenden zehn Gewerbe des Handwerks erfasst: Maler und Lackierer, Metallbauer, Kraftfahrzeugmechaniker, Klempner, Gas- und Wasserinstallateure, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, Elektroinstallateure, Tischler, Bäcker, Fleischer

Erfurt, den 02. September 2002


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