Pressemitteilung 165/2003


Insolvenzen in Thüringen im 1. Quartal 2003

Im 1. Quartal 2003 meldeten die Thüringer Amtsgerichte 755 Insolvenzverfahren. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 114 Anträge bzw. 17,8 Prozent mehr als im 1. Quartal 2002.

In den ersten drei Monaten 2003 wurden 572 Verfahren eröffnet. Das waren 75,8 Prozent aller Insolvenzanträge. Die Eröffnungsquote stieg damit im Vergleich zum 1. Quartal 2002 um 5,4 Prozentpunkte.
176 Verfahren bzw. rund 23 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und 7 Verfahren endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes.
Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen beliefen sich für alle Verfahren auf rund 320 Millionen Euro. Pro Verfahren standen Forderungen von durchschnittlich 424 Tausend Euro aus.

Im 1. Quartal 2003 gab es in Thüringen 284 Unternehmensinsolvenzen. Das waren 99 Verfahren bzw. 25,8 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum 2002. In diesen Unternehmen waren zum Zeitpunkt des Antrages 1 697 Arbeitnehmer beschäftigt.

Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmensinsolvenzen lag in den ersten drei Monaten 2003 mit 98 Verfahren (rund 35 Prozent) wiederum im Baugewerbe. Es waren aber 54 Verfahren weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Im Verarbeitenden Gewerbe wurden im 1. Quartal dieses Jahres 46 Insolvenzen registriert, 10 Verfahren weniger als im 1. Quartal 2002.

Die Bereiche Handel sowie Grundstücks- und Wohnungswesen hatten mit 44 bzw. 37 Verfahren einen Anteil von 15,5 bzw. 13,0 Prozent an den Unternehmensinsolvenzen. Im Vergleich zum 1. Quartal 2002 verringerte sich die Zahl der Insolvenzen im Handel um 26 Verfahren und im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen um 2 Verfahren.

Nach Rechtsformen betrachtet waren am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (182) sowie Einzelunternehmen, Freie Berufe und Kleingewerbe (77) von Insolvenz betroffen.

Bei den übrigen Schuldnern gab es in den ersten drei Monaten dieses Jahres 471 Verfahren, 213 Verfahren mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Hier kommt die Neuregelung der Insolvenzordnung zur Wirkung, nach der die Verfahrenskosten bis zur Restschuldbefreiung gestundet werden können. 226 Verfahren betrafen ehemals selbstständig Tätige, die nach dem neuen Insolvenzrecht vom 1. Dezember 2001 die erneute Aufnahme eines früheren Insolvenzverfahrens beantragt haben.

Regional betrachtet wurden in Thüringen die meisten Insolvenzfälle je 100 000 Einwohner im Ilm-Kreis (48), sowie den kreisfreien Städten Gera (48) und Eisenach (45) registriert. Die wenigsten Insolvenzfälle je 100 000 Einwohner wurden im Landkreis Sömmerda (14) festgestellt.

Erfurt, 06. Juni 2003


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