Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 19. April 2004 - Nr. 107

6,2 Millionen Euro Steuereinnahmen aus Erbschaften und Schenkungen
Erste Ergebnisse der neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden erstmals die im Jahr 2002 von den Finanzämtern bearbeiteten Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle statistisch erfasst. Künftig soll die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik alle fünf Jahre durchgeführt werden.

Aus dieser Statistik geht hervor, dass der Gesamtwert der von den Thüringer Finanzämtern im Jahre 2002 veranlagten Nachlässe 54,1 Millionen Euro betragen hat. Vier Fünftel dieser Summe (82 Prozent) entfielen auf Kapitalvermögen, Kunstgegenstände, Schmuck und Ähnliches. Weitere 17 Prozent betrafen vererbtes Grundvermögen. Das vererbte land- und forstwirtschaftliche Vermögen hatte einen Anteil von 0,6 Prozente und lediglich 0,2 Prozent des Wertes der von den Finanzämtern in Thüringen 2002 erfassten Nachlassgegenstände betrafen vererbtes Betriebsvermögen.
Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände hat im Durchschnitt je erfassten Nachlassfall 74 Tausend Euro betragen.

Nach Abzug der von 729 Verstorbenen hinterlassenen Schulden sowie der bei den Steuerveranlagungen bei 1 428 Erben zu berücksichtigenden Freibeträge verblieb ein steuerpflichtiges Vermögen in Höhe von 33,7 Millionen Euro. Hierauf wurden insgesamt fast 5,5 Millionen Euro an Erbschaftssteuer festgesetzt. Das sind 12,9 Prozent des Reinnachlasses und entsprach im Durchschnitt pro Steuerfall einem steuerpflichtigen Vermögen von rund 23 500 Euro sowie einer Erbschaftsteuer von rund 3 800 Euro.


Außerdem bearbeiteten im Jahr 2002 die Thüringer Finanzämter 304 Schenkungsfälle mit einem Gesamtwert von 10,9 Millionen Euro, von denen nach Abzug von Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen sowie nach Berücksichtigung von Vorerwerben und Freibeträgen steuerpflichtige Erwerbe von 6,6 Millionen Euro verblieben. Hierfür wurden 777 Tausend Euro an Schenkungssteuer festgesetzt.

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Hinweis:
Bei diesen Ergebnissen ist zu beachten, dass aufgrund der hohen Freibeträge nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Erbschafts- und Schenkungsfälle zur Steuer herangezogen wurde. Die Statistik weist außerdem die Erbschaften und Schenkungen nicht nach dem Jahr, in dem sie sich ereignet haben, sondern die Fälle, die 2002 steuerlich veranlagt wurden, aus. Bei 94 Prozent der registrierten Fälle entstand die Steuerschuld in einem Zeitraum vor 2002.

Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen 2002 in Thüringen