Erfurt, 21. Juli 2004 - Nr. 195
Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2003 wurden an den Gerichten des Freistaates 34 272 Personen abgeurteilt, darunter 25 497 rechtskräftig verurteilt.
In weiteren 1 157 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 7 611 Fällen wurde das Verfahren eingestellt und von einer Strafe abgesehen und in 7 Fällen wurde eine Maßregel ausgesprochen.
Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik erhöhte sich innerhalb eines Jahres die Zahl der Abgeurteilten um 915 Personen, wobei die Zahl der Verurteilten um 256 Personen stieg. Die Zahl der Freisprüche und der Einstellungen erhöhte sich ebenfalls um 91 bzw. 579 Personen. Die Zahl der Maßregeln sank um 11 Personen.
Knapp die Hälfte der Verurteilten (11 532 Personen bzw. 45,2 Prozent) waren bereits vorbestraft (2002: 45,1 Prozent).
Die meisten Verurteilten (21 395 Personen) hatten gegen das Strafgesetzbuch und 4 102 Personen gegen andere Gesetze verstoßen.
Obwohl sich die Anzahl der wegen Straftaten im Straßenverkehr Verurteilten um 471 Personen auf 6 432 verringert hat, stand diese Deliktgruppe mit einem Anteil von 25,2 Prozent weiterhin an der Spitze der Verurteiltenzahlen (2002: 27,3 Prozent). Unter diesen Verurteilten waren 3 662 Personen bzw. 57 Prozent, die Alkohol oder ein anderes berauschendes Mittel zu sich genommen hatten.
Bei den übrigen Straftaten ist die Zahl der Verurteilten wegen anderer Vermögens- und Eigentumsdelikte sowie Urkundendelikten im Jahr 2003 erstmals höher als die Zahl der Verurteilten wegen Diebstahl und Unterschlagung. Während die Zahl der Verurteilten wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten (vor allem wegen Betrug und Erschleichen von Leistungen) um 800 auf 5 459 Personen innerhalb eines Jahres gestiegen ist, waren es bei Diebstahl und Unterschlagungen 5 449 Personen und damit 239 Verurteilte weniger als im Jahr 2002. Beide Hauptdeliktgruppen haben einen Anteil von jeweils 21,4 Prozent an allen Verurteilten.
Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Verurteilten vor allem bei den Betäubungsmitteldelikten um 144 auf 1 203 Personen, Steuer- und Zollzuwiderhandlungen um 61 auf 258 Personen sowie Raub und Erpressung um 48 auf 400 Personen.
Die Zahl der jungen Verurteilten ist gesunken. Unter den Verurteilten waren im vergangenen Jahr 1 756 Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (2002: 1 878) und 3 478 Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren (2001: 3 810). Jeder fünfte Verurteilte war im Jahr 2003 noch keine 21 Jahre alt (2002: 22,5 Prozent).
Bei der verurteilten Straffälligkeit dominieren im Jahr 2003 mit einem Anteil von 84,3 Prozent nach wie vor die Männer und männlichen Jugendlichen, wobei die Zahl der männlichen Verurteilten gegenüber dem Jahr 2002 geringfügig um 37 auf 21 491 Personen gesunken ist. Die Zahl der weiblichen Verurteilten stieg im gleichen Zeitraum um 293 auf 4 006 Personen und ihr Anteil an den Verurteilten insgesamt von 14,7 auf 15,7 Prozent. Der Anteil der weiblichen Verurteilten ist bei falscher uneidlicher Aussage und Meineid (30,7 Prozent), Betrug und Untreue (26,6 Prozent) sowie Diebstahl (23,5 Prozent) am höchsten.
Unter den Verurteilten waren im vergangenen Jahr 1 938 Ausländer und Staatenlose, was einem Anteil von 7,6 Prozent entsprach. Das waren 151 Personen weniger als im Jahr 2002.
Ein Vergleich mit dem Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung wäre irreführend, da auch straffällig gewordene ausländische Touristen und illegal in Deutschland lebende Personen bei einer Verurteilung in der Statistik enthalten sind.
Die verurteilten Ausländer standen vor allem wegen Diebstahl und Unterschlagung (32 Prozent der verurteilten Ausländer), wegen Verstößen gegen das Asylverfahrensgesetz bzw. das Ausländergesetz (24 Prozent) und wegen anderer Vermögens- und Eigentumsdelikte (12 Prozent) vor Gericht.
********************************************
Abgeurteilte: Erfasst werden Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, bei denen andere Entscheidungen (u.a. Freispruch) getroffen wurden.
Verurteilte: Erfasst werden Straffällige, gegen die ein rechtskräftiges Urteil nach allgemeinem Strafrecht (Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) oder Jugendstrafrecht (Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln) ergangen ist. Verurteilt werden kann nur eine Person, die zum Zeitpunkt der Tat strafmündig, d.h. 14 Jahre oder älter, war.
********************************************