Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 04. August 2004 - Nr. 216

Ende 2003 erhielten in Thüringen 6 733 Personen Asylbewerberleistungen

Am 31.12.2003 erhielten 6 733 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 487 Personen bzw. 6,7 Prozent weniger als Ende 2002. Der Anteil der Asylbewerber an der Thüringer Bevölkerung betrug Ende 2003, wie im Jahr zuvor, 0,3 Prozent.
Bundesweit lag er Ende 2002 ebenfalls bei 0,3 Prozent.

Rund zwei Drittel der Asylbewerber (4 420 Personen bzw. 65,6 Prozent) waren Männer. Ein Jahr zuvor waren es 66,5 Prozent.

Fast die Hälfte der Asylbewerber (3 191 Personen bzw. 47,4 Prozent) kam aus Asien, darunter 831 Personen (26,0 Prozent) aus Aserbaidschan, 605 Personen (19,0 Prozent) aus dem Irak, 296 Personen (9,3 Prozent) aus Vietnam und 265 Personen (8,3 Prozent) aus China.
An zweiter Stelle standen die Europäer mit 2 826 Personen bzw. 42,0 Prozent, darunter kamen 1 290 Personen bzw. 45,6 Prozent aus Serbien und Montenegro. 575 Personen bzw. 20,3 Prozent waren türkische Staatsbürger und weitere 512 Personen bzw. 18,1 Prozent kamen aus der Russischen Föderation.
Der Anteil der Afrikaner betrug 7,4 Prozent (500 Personen) und der der Amerikaner, Staatenlosen, Bürger übriger Staaten oder derer mit unbekannter Staatsangehörigkeit 3,2 Prozent (216 Personen).

Mehr als drei Viertel der Asylbewerber (79,7 Prozent) lebten am 31.12.2003 in Gemeinschaftsunterkünften, 18,8 Prozent lebten in eigenen Wohnungen und 1,5 Prozent in Aufnahmeeinrichtungen.


Wie das Thüringer Landesamt für Statistik weiter mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 36,9 Millionen Euro für Asylbewerberleistungen ausgegeben. Das waren 2,3 Millionen Euro bzw. 5,8 Prozent weniger als im Jahr 2002. In den Leistungen sind sowohl Leistungen für den laufenden Lebensunterhalt der Leistungsberechtigten als auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt oder Leistungen zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten enthalten, aber auch solche Leistungen, die zum Betreiben der Gemeinschaftsunterkünfte notwendig sind. Auf die Empfänger von Grundleistungen entfielen 31,3 Millionen Euro und auf die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt 5,6 Millionen Euro. Ein Jahr zuvor waren es 34,1 Millionen Euro bzw. 5,1 Millionen Euro.