Erfurt, 12. November 2004 - Nr. 334
Am 31.12.2003 erhielten in Thüringen nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 7 902 Bedürftige Leistungen nach dem Gesetz über die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, welches am 1.1.2003 in Kraft trat.
Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und volljährige Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Mehr als die Hälfte der Leistungsempfänger (4 642 Fälle bzw. 58,7 Prozent) waren zwischen 18 und 65 Jahre alt und erhielten bedarfsorientierte Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Der Anteil an der Bevölkerung in diesem Alter betrug 0,3 Prozent.
3 260 Personen bzw. 41,3 Prozent erhielten die Leistungen zur Linderung der Armut im Alter. Deren Anteil an der Bevölkerung gleichen Alters betrug 0,7 Prozent.
Während die Leistungen wegen Erwerbsminderung meistens an Männer gezahlt wurden (2 733 Personen bzw. 58,9 Prozent dieser Empfänger), erhielten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter überwiegend Frauen (2 414 Personen bzw. 74,0 Prozent).
Der monatliche Bruttobedarf, ermittelt aus dem
Regelsatz (durchschnittlich 288 Euro)
+ anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (durchschnittlich 189 Euro)
+ übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (durchschnittlich 4 Euro)
+ Mehrbedarf (durchschnittlich 24 Euro),
betrug in Thüringen durchschnittlich 505 Euro im Monat.
Nach Abzug des angerechneten Einkommens (durchschnittlich 300 Euro) ergab sich ein durchschnittlicher monatlicher Nettoanspruch von 205 Euro pro Leistungsempfänger.
Bei den voll erwerbsgeminderten Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren betrug der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf 501 Euro und bei den Personen über 65 Jahre 510 Euro.
Als monatlichen Nettobetrag erhielten die voll erwerbsgeminderten Personen im Durchschnitt 209 Euro und die Leistungsempfänger über 65 Jahre 199 Euro.