Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 12. März 2004 - Nr. 005

Landtagswahl 2004
Frist für Beteiligungsanzeige läuft am 15. März 2004 ab

Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind, können Wahlvorschläge zur Wahl des Thüringer Landtags nur einreichen, wenn sie bis zum 15. März 2004, 18.00 Uhr, ihre Beteiligung beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat.
Der Anzeige müssen die Satzung, das Programm und der Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes beigefügt sein.
Des Weiteren muss die Beteiligungsanzeige vom Landesvorsitzenden oder seinem Stellvertreter und weiteren drei Mitgliedern des Landesvorstandes unterzeichnet sein.

Bis zum 11. März 2004 haben folgende Parteien und Vereinigungen (alphabetische Reihenfolge) ihre Beteiligung beim Landeswahlleiter angezeigt:

Bürgerliche Soziale Union BSU
Deutsche Soziale Union DSU
DIE GRAUEN - Graue Panther GRAUE
DIE REPUBLIKANER REP
Feministische Partei DIE FRAUEN DIE FRAUEN
Freie Wähler in Thüringen Freie Wähler Thüringen
Kommunistische Partei Deutschlands KPD
Nationaldemokratische Partei Deutschlands     NPD
Ökologisch-Demokratische Partei ödp
Ost-Deutsche Alternative für Deutschland ODAD
Volksinteressenbund Thüringen VIBT


Die Sitzung über die Anerkennung als Partei zur Landtagswahl erfolgt durch den Landeswahlausschuss am 2. April 2004. Diese Sitzung ist öffentlich.

Ihre Beteiligung nicht anzeigen müssen, da sie im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind:

Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU
Partei des Demokratischen Sozialismus PDS
Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE
Freie Demokratische Partei FDP
DEUTSCHE VOLKSUNION DVU


Günter Krombholz
Landeswahlleiter Thüringen