Erfurt, 12. März 2004 - Nr. 005
Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind, können Wahlvorschläge zur Wahl des Thüringer Landtags nur einreichen, wenn sie bis zum 15. März 2004, 18.00 Uhr, ihre Beteiligung beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat.
Der Anzeige müssen die Satzung, das Programm und der Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes beigefügt sein.
Des Weiteren muss die Beteiligungsanzeige vom Landesvorsitzenden oder seinem Stellvertreter und weiteren drei Mitgliedern des Landesvorstandes unterzeichnet sein.
Bis zum 11. März 2004 haben folgende Parteien und Vereinigungen (alphabetische Reihenfolge) ihre Beteiligung beim Landeswahlleiter angezeigt:
Bürgerliche Soziale Union | BSU |
Deutsche Soziale Union | DSU |
DIE GRAUEN - Graue Panther | GRAUE |
DIE REPUBLIKANER | REP |
Feministische Partei DIE FRAUEN | DIE FRAUEN |
Freie Wähler in Thüringen | Freie Wähler Thüringen |
Kommunistische Partei Deutschlands | KPD |
Nationaldemokratische Partei Deutschlands | NPD |
Ökologisch-Demokratische Partei | ödp |
Ost-Deutsche Alternative für Deutschland | ODAD |
Volksinteressenbund Thüringen | VIBT |
Die Sitzung über die Anerkennung als Partei zur Landtagswahl erfolgt durch den Landeswahlausschuss am 2. April 2004. Diese Sitzung ist öffentlich.
Ihre Beteiligung nicht anzeigen müssen, da sie im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind:
Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU |
Partei des Demokratischen Sozialismus | PDS |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | GRÜNE |
Freie Demokratische Partei | FDP |
DEUTSCHE VOLKSUNION | DVU |
Günter Krombholz
Landeswahlleiter Thüringen