Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 02. April 2004 - Nr. 007

17 Parteien dürfen Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2004 einreichen

Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 2. April 2004 gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Landeswahlgesetz für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt:

  1. Folgende Parteien sind bzw. waren im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten
  2. Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU
    Partei des Demokratischen Sozialismus PDS
    Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE
    Freie Demokratische Partei FDP
    DEUTSCHE VOLKSUNION DVU


  3. Folgende Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, sind für die Landtagwahl am 13. Juni 2004 als Partei anerkannt worden (alphabetische Reihenfolge):
  4. Bürgerliche Soziale Union BSU
    Deutsche Soziale Union DSU
    DIE GRAUEN - Graue Panther GRAUE
    DIE REPUBLIKANER REP
    Feministische Partei DIE FRAUEN DIE FRAUEN
    Freie Wähler in Thüringen Freie Wähler Thüringen
    Kommunistische Partei Deutschlands KPD
    Nationaldemokratische Partei Deutschlands     NPD
    Ökologisch-Demokratische Partei ödp
    Ost-Deutsche Alternative für Deutschland ODAD
    Volksinteressenbund Thüringen VIBT

Die o.g. Parteien müssen bis spätestens 8. April 2004, 18.00 Uhr die Landeslisten beim Landeswahlleiter bzw. die Wahlkreisvorschläge bei den jeweils zuständigen Kreiswahlleitern formgerecht einreichen. Die unter 2. genannten Parteien müssen zusätzlich mindestens 1 000 Unterstützungsunterschriften für Landeslisten bzw. mindestens 250 Unterstützungsunterschriften für jeden Wahlkreisvorschlag abgeben.

Der Landeswahlausschuss wird in öffentlicher Sitzung am 16. April 2004 über die Zulassung der eingereichten Landeslisten entscheiden.


Günter Krombholz
Landeswahlleiter Thüringen