Erfurt, 03. Juni 2004 - Nr. 018
Zur Europa- wie auch zur Landtagswahl 2004 wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Diese Statistik wird bundesweit durch das Wahlstatistikgesetz geregelt; sie enthält insbesondere eingehende Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahlgeheimnisses.
Die repräsentative Wahlstatistik wird – wie der Name sagt – nicht in allen Wahlbezirken Thüringens durchgeführt. Vielmehr werden aus den rund 3.300 Urnenwahlbezirken 120 und aus den rund 258 Briefwahlbezirken 10 als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt.
In diesen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck für Frauen und Männer nach Altersgruppen verwendet.
Die repräsentative Wahlstatistik ermöglicht eine Analyse des Wahlverhaltens von Männern und Frauen nach altersspezifischen Kriterien (fünf Altersgruppen) sowie der Struktur der Wähler und Nichtwähler, ohne dass das Abstimmungsverhalten des einzelnen Wählers nachvollzogen werden kann. Kein Wähler muss eine Verletzung des Wahlgeheimnisses befürchten.
An den Ergebnissen der repräsentativen Wahlstatistik besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, weil sich nur auf diese Weise ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation der Wählerschaft gewinnen lässt.
Die Sonderauswertung der repräsentativen Wahlstatistik erfolgt nach dem 13.06.2004 und wird schnellstmöglich veröffentlicht.
Günter Krombholz
Landeswahlleiter Thüringen