Erfurt, 11. Juni 2004 - Nr. 027
Verschiedene Meinungsforschungsinstitute führen am Wahltag, dem 13. Juni 2004 vor einzelnen Wahllokalen anonyme Wählerbefragungen durch.
Die Befragung der Wählerinnen und Wähler nach Ihrer Stimmabgabe ist keine amtliche statistische Erhebung. Die Befragung vor dem Wahllokal durch die Meinungsforschungsinstitute ist zulässig.
Günter Krombholz
Landeswahlleiter Thüringen