Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 25. Juni 2004 - Nr. 038

Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht

Am Sonntag, dem 27. Juni 2004 werden in Thüringen die Kommunalwahlen durchgeführt.

Die Wahllokale haben in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, seine Stimmen abgeben. Auch wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, sollte sich der Wähler in sein Wahllokal begeben. Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar hilfreich - schnelleres Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis - aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig. Ist der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen, steht einer Stimmabgabe nichts mehr im Wege.

Nach dem Kommunalwahlrecht kann der Wahlvorstand verlangen, dass sich der Wähler vor der Stimmabgabe ausweist. Also, nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigung unbedingt Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal nehmen.

Wahlen gehören zu den demokratischen Grundrechten.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht durch die Stimmabgabe für die Kommunalwahlen am 27. Juni 2004 bis 18.00 Uhr, denn jeder kann durch seine Stimme die eigene Zukunft im Kreis, in der Stadt bzw. der Gemeinde für die nächsten 5 Jahre selbst in die Hand nehmen.


Das Thüringer Landesamt für Statistik wird am Wahltag, dem 27. Juni 2004, drei Pressemitteilungen zur aktuellen Wahlbeteiligung veröffentlichen:


ca. 12.45 Uhr  „Wahlbeteiligung bis 12.00 Uhr“
ca. 14.45 Uhr  „Wahlbeteiligung bis 14.00 Uhr“
ca. 16.45 Uhr  „Wahlbeteiligung bis 16.00 Uhr“


Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0361 37-84113 gerne zur Verfügung.


Günter Krombholz
Landeswahlleiter Thüringen