Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 04. Januar 2005 - Nr. 001

Mikrozensus 2005
Haushaltsbefragung des Thüringer Landesamtes für Statistik

Mit Beginn des neuen Jahres treten grundlegende Neuerungen im Befragungsmodus des Mikrozensus, der größten amtlichen Haushaltsbefragung Deutschlands, in Kraft.
Anstatt wie bislang einmal im Jahr nach Ablauf einer so genannten »Berichtswoche« im April oder Mai die ausgewählten Haushalte zu befragen, wird künftig nach Vorgaben der EU eine unterjährige Erhebung durchgeführt.
In Thüringen werden nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik rund 11 000 Haushalte um Auskunft gebeten. Die ausgewählten Haushalte werden im Laufe des Jahres einmal - aber in bis zu vier aufeinander folgenden Jahren - befragt.

Die Stichprobenauswahl der Haushalte des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden bei der Stichprobenziehung Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen durch ein mathematisches Zufallsverfahren ausgewählten Gebäuden wohnen, sind auskunftspflichtig.

Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht Auskunftspflicht, die neben anderen Fragen im Mikrozensusgesetz 2005, der Rechtsgrundlage der Erhebung, geregelt ist. Das Statistische Landesamt bittet jedoch, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview.

Gestellt werden Fragen zu den Lebensverhältnissen der Haushalte und Familien, zur Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche, zur sozialen Absicherung und zu gesundheitlichen Aspekten.

Die Ergebnisse der Befragung stehen als hochgerechnete Zahlen Politik und Wirtschaft für zahlreiche grundlegende Entscheidungen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Interessenverbänden aber auch jedem interessierten Bürger zur Verfügung.
Der Mikrozensus bietet eine Komplexität und Tiefe von Informationen über die Lebens- und Arbeitsverhältnisse, wie sie nirgendwo sonst vorliegen.

Die Befragung wird jedem ausgewählten Haushalt durch das Thüringer Landesamt für Statistik schriftlich angekündigt und durch speziell geschulte Interviewer durchgeführt, die sich ausweisen und dem Datenschutz besonders verpflichtet sind. Die Interviewer sind in der Regel mit einem Laptop ausgerüstet. Auf Wunsch können die Haushalte alternativ einen Fragebogen ausfüllen.

Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind streng geregelt und umfassend gewährleistet. Die erhobenen Einzeldaten werden im Statistischen Landesamt so weiterverarbeitet, dass die Einzelangaben der Auskunft gebenden Personen nicht mehr zugeordnet werden können.

Gemeinsam mit dem Mikrozensus wird die Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union durchgeführt.