Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 06. September 2005 - Nr. 285

8 765 Personen erhielten in Thüringen Ende 2004 Leistungen aus der bedarfsorientierten Grundsicherung

Am 31.12.2004 bezogen 8 765 Personen in Thüringen Leistungen nach dem „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“. Das waren nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik 863 Personen bzw. 10,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

5 371 Empfänger der bedarfsorientierten Grundsicherung waren im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Dabei handelt es sich um Personen, die wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen werden. Ihr Anteil an den Leistungsempfängern insgesamt betrug 61,3 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es 4 642 Personen bzw. 58,7 Prozent aller Empfänger von bedarfsorientierter Grundsicherung.

Weitere 3 394 Personen bzw. 38,7 Prozent der Empfänger waren Ende vergangenen Jahres 65 Jahre und älter. Ein Jahr zuvor erhielten 3 260 Personen bzw. 41,3 Prozent dieser Altersgruppe bedarfsorientierte Grundsicherung.

Je 1 000 der Bevölkerung im Alter von 18 und mehr Jahren gab es 4,4 Empfänger von bedarfsorientierter Grundsicherung. In der Altersgruppe 18 bis unter 65 Jahre waren es 3,5 Empfänger und in der Altersgruppe 65 Jahre und älter 7,3 Empfänger.


Der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf lag sowohl Ende 2004 als auch Ende 2003 bei 505 Euro. Nach Abzug des angerechneten Einkommens in Höhe von 282 Euro (2003: 300 Euro) ergab sich je Empfänger am Jahresende 2004 ein durchschnittlicher Nettoanspruch von 222 Euro (2003: 205 Euro).

Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
am 31.12. der Jahre 2003 und 2004
Merkmal Einheit 31.12.2003 31.12.2004
Empfänger von bedarfsorientierter Grundsicherung
  Insgesamt Personen 7 902 8 765
davon  
  voll erwerbsgeminderte Personen unter 65 Jahren Personen 4 642 5 371
Personen im Alter von 65 und mehr Jahren Personen 3 260 3 394
durchschnittliche monatliche Zahlbeträge
  Regelsatz1) Euro 288 288
+ anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung Euro 189 187
+ übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Euro 4 6
+ Mehrbedarf Euro 24 24
= Bruttobedarf Euro 505 505
- angerechnetes Einkommen Euro 300 282
= Nettoanspruch Euro 205 222
1) zuzüglich der Pauschale von 15 Prozent


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Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
Telefon: 0361 37-734517