Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 22. Juli 2005 - Nr. B05

Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Am 2. August 2005 endet die Frist für die Beteiligungsanzeige zur Bundestagswahl

Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie ihre Beteiligung bis spätestens Dienstag, den 2. August 2005 schriftlich beim Bundeswahlleiter angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat.

Derzeit im Bundestag oder einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind:
SPD, CDU, CSU, GRÜNE, FDP, Die Linke. PDS, NPD und DVU.

Alle übrigen Parteien müssen die Frist für die Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter einhalten, auch wenn sie in nur einem Bundesland antreten wollen.

Außer Parteien dürfen auch Gruppen von Wahlberechtigten Wahlvorschläge einreichen.

Die Gruppen von Wahlberechtigten oder Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag mit mehr als fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften sammeln (Kreiswahlvorschlag 200; Landesliste 1965). Jeder Wahlberechtigte darf dabei nur einen Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste unterstützen. Andernfalls wird die Unterstützung nicht berücksichtigt.

Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter und Landeslisten dem Landeswahlleiter bis zum 15. August 2005, 18.00 Uhr schriftlich im Original zu übermitteln.