Erfurt, 11. August 2005 - Nr. B07
Noch bis zum 15. August 2005, 18.00 Uhr, können Parteien ihre Wahlvorschläge für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag einreichen. Bis zu diesen Termin müssen auch Mängel in den Unterlagen beseitigt sein, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen.
Außer Parteien dürfen auch Gruppen von Wahlberechtigten Wahlvorschläge einreichen. Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter und Landeslisten dem Landeswahlleiter bis zum 15. August 2005 schriftlich im Original zu übermitteln.
Die Gruppen von Wahlberechtigten oder Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag mit mehr als fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften sammeln (Kreiswahlvorschlag 200; Landesliste 1965). Jeder Wahlberechtigte darf dabei nur einen Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste unterstützen. Andernfalls wird die Unterstützung nicht berücksichtigt.
Folgende 14 Parteien forderten bisher die Vordrucke für Landeslisten zur Teilnahme an der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag im Freistaat Thüringen ab:
Die unter 1. bis 10. genannten Parteien haben inzwischen die Landesliste beim Landeswahlleiter eingereicht.
Die Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten der Parteien gemäß § 28 Abs. 1 Bundeswahlgesetz trifft der Landeswahlausschuss in seiner 1. Sitzung
am | Freitag, dem 19. August 2005 um 11.00 Uhr |
im | Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt Raum 320 (III. Etage). |
Die Sitzung ist öffentlich.
Der Landeswahlleiter Thüringen