Erfurt, 23. August 2005 - Nr. B12
Beim Landeswahlleiter sind bis zum Ablauf der Beschwerdefrist (22.08.2005) von den vier Parteien
Beschwerden über die Nichtzulassung zur Bundestagswahl 2005 eingegangen.
Der Landeswahlausschuss entschied in seiner Sitzung am 19.08.2005 diese Parteien nicht zuzulassen, da sie die erforderliche Anzahl der Unterstützungsunterschriften (1965) nicht einreichen konnten.
Über die Beschwerden wird der Bundeswahlausschuss am 25.08.2005 entscheiden.
Danach steht endgültig fest, welche Parteien in Thüringen zur Bundestagswahl 2005 antreten werden.
Der Landeswahlleiter Thüringen