Erfurt, 23. August 2005 - Nr. B13
Das Verfahren eines elektronischen Antrags auf Übersendung der Briefwahlunterlagen wurde schon zur letzten Bundestagswahl vielfach genutzt und hat sich dabei bewährt. Dieses Verfahren ist auch für die kommenden Bundestagswahlen, seit dem 15.08.2005 im Internet auf der Seite des Landeswahlleiters
unter http://www.wahlen.thueringen.de
oder http://www.tls.thueringen.de
aktiviert.
Hat die für den Wahlberechtigten zuständige Gemeindebehörde den Link zum Wahlscheinantrag des Landeswahlleiters gesetzt, können Wahlberechtigte den Vordruck zur Beantragung des Wahlscheins nutzen und ihren Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen über Internet beantragen.
Mit der Briefwahl wird letztlich allen wahlberechtigten Staatsbürgern/innen die Möglichkeit eröffnet, ihr Wahlrecht auszuüben. An das Nutzen der Briefwahlmöglichkeiten knüpft das Wahlrecht drei verschiedene Fallkonstellationen. Ein/e Wahlberechtigte/r, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält dann auf Antrag einen Wahlschein zur Ausübung der Briefwahl, wenn er/sie
Der Landeswahlleiter Thüringen