Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 05. April 2006 - Nr. 125

Durchschnittshebesätze der Thüringer Gemeinden im Jahr 2005

Die Hebesätze 1) der Realsteuern können für Standortentscheidungen von Unternehmen oder für private Grundstückskäufe eine wichtige Rolle spielen. Ihre Höhe hat aber auch Auswirkungen auf die Höhe der Steuereinnahmen der Gemeinden. Die Hebesätze werden von den Gemeinden selbst festgelegt.

Die Gewerbesteuerhebesätze der Thüringer Gemeinden lagen im Jahr 2005 nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik zwischen 200 und 420 Prozent. Knapp zwei Drittel der Gemeinden legten für die Gewerbesteuer ihren Hebesatz mit 300 Prozent fest. In 19 Gemeinden lag dieser Hebesatz bei 400 Prozent. Die höchsten Gewerbesteuerhebesätze hatten mit 415 bzw. 420 Prozent die kreisfreien Städte Jena und Gera.

Der Durchschnittshebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) lag im Jahr 2005 bei 234 Prozent (Vorjahr: 232 Prozent). Die Gesamtspanne der Hebesätze für die Grundsteuer A lag zwischen 100 und 400 Prozent. Die Hälfte der Gemeinden wählte den Hebesatz 200 Prozent. Nur die Gemeinde Neumühle/ Elster im Landkreis Greiz lag mit einem Hebesatz von 100 Prozent darunter. Den höchsten Hebesatz von 400 Prozent hatten die Gemeinden Reisdorf und Wickerstedt im Landkreis Weimarer Land.

Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wurde ein durchschnittlicher Hebesatz von 341 Prozent ermittelt, 11 Prozentpunkte höher als im Jahr zuvor. Der am häufigsten festgesetzte Hebesatz war 300 Prozent und wurde von 70 Prozent der Gemeinden verwendet. Zwei Gemeinden des Landkreises Weimarer Land hatten den höchsten in Thüringen festgelegten Hebesatz von 500 Prozent (Reisdorf und Wickerstedt), gefolgt von 14 Gemeinden mit einem Satz von 400 Prozent.
Der niedrigste Hebesatz lag bei 200 Prozent. Ihn hatten vier Gemeinden angewendet: Gerstengrund (Wartburgkreis), Moxa und Schmorda (Saale-Orla-Kreis) sowie Neumühle/Elster (Landkreis Greiz).

Weitere Informationen zu den Hebesätzen der einzelnen Gemeinden finden Sie im Statistischen Bericht „Hebesätze in Thüringen 2005“ (Bestell-Nr.: 11202) oder im Internetangebot des TLS www:statistik.thueringen.de.
1) Hebesätze sind prozentuale Steuersätze der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B). Sie werden auf die vom Finanzamt ermittelten Steuermessbeträge angewandt. Die Höhe der Hebesätze wird von den Gemeindevertretungen im Rahmen der Haushaltsplanung festgelegt.

Hebesätze der Gewerbesteuer am 31.12.2005 nach kreisfreien Städten und Landkreisen

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Weitere Auskünfte erteilt:
Kerstin Zimmermann
Telefon: 03681 354-262