Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 20. Juli 2006 - Nr. 255

Erste Wohngeldergebnisse nach Gesetzesänderung zum 1.1.2005
33 223 Haushalte mit Wohngeld am 31.12.2005 in Thüringen

Mit In-Kraft-Treten des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, dem „zweiten Gesetz zur Änderung wohngeldrechtlicher Vorschriften“ und dem „Verwaltungsvereinfachungsgesetz“ waren ab 1.1.2005 die Empfänger von Transferleistungen1) nicht mehr wohngeldberechtigt. Hinzu kommt, dass der „Besondere Mietzuschuss“ als besondere Form der Wohngeldgewährung an Bezieher von Sozialhilfe und Kriegopferfürsorge entfiel.

Am Jahresende 2005 erhielten nach der Gesetzesänderung 33 223  Haushalte Wohngeld. Ein Jahr zuvor waren es auf Basis der bis zum 31.12.2004 geltenden Gesetzesgrundlage 112 731 Haushalte, 99 008 mit allgemeinem Wohngeld und 13 723 Haushalte mit besonderem Mietzuschuss.

Für die Wohngeldempfängerhaushalte wurde nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik eine durchschnittliche monatliche Miete/Belastung in Höhe von 302 Euro ermittelt, die berücksichtigungsfähige Miete/Belastung für angemessenen Wohnraum betrug durchschnittlich 266 Euro und der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch 85 Euro. Ein Jahr zuvor betrug der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch insgesamt 105 Euro, darunter bei den Haushalten mit allgemeinem Wohngeld 101 Euro.

Weit mehr als die Hälfte der Wohngeldempfängerhaushalte (58,5 Prozent) waren Ende vorigen Jahres 1-Personen-Haushalte, 19,0 Prozent 2-Personen-Haushalte und 10,0 Prozent 3-Personen-Haushalte. Weitere 8,5 Prozent waren 4-Personen-Haushalte und in rund 4 Prozent der Fälle waren es Haushalte mit 5 und mehr Personen.

Neben diesen 33 223 reinen Wohngeldempfängerhaushalten gab es am Ende des vergangenen Jahres 1 226 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten Mischhaushalten.
Dabei handelt es sich entweder um Haushalte, in denen der Antragsteller Empfänger von Transferleistungen, und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner oder um Haushalte, in denen der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt ist, in dessen Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfänger leben.
In den 1 226 Mischhaushalten lebten 3 721 Personen, davon waren 1 951 Personen von Wohngeld ausgeschlossen und 1 770 Personen lebten in wohngeldrechtlichen Teilhaushalten.
Fast drei Viertel (73,9 Prozent) der wohngeldberechtigten Teilhaushalte waren 1-Personen-Haushalte, 16,0 Prozent 2-Personen-Haushalte und 5,3 Prozent waren 3-Personen-Haushalte. Weitere 4,8 Prozent lebten in wohngeldrechtlichen Teilhaushalten mit 4 und mehr Personen.

Detaillierte Informationen werden im August 2006 in einem Statistischen Bericht veröffentlicht.

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1) Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
Telefon: 0361 37-734 517