Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 23. Oktober 2006 - Nr. 377

Erste Sozialhilfeergebnisse nach Gesetzesänderung zum 1.1.2005

Mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vom 24. Dezember 2003 sowie dem „Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechtes in das Sozialgesetzbuch“ traten ab 1. Januar 2005 umfangreiche Änderungen auch in der Sozialhilfestatistik ein.

Im Zuge der „Hartz IV“ – Gesetzgebung wurde die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familienangehörige im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zusammengefasst. Dieser Personenkreis erhält ab 1. Januar 2005 Grundsicherung für Arbeitssuchende in Form von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld.

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik erhielten am Jahresende 2005 nach der Gesetzesänderung 7 346 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, davon 1 107 außerhalb von Einrichtungen und 6 239 Personen in Einrichtungen.
Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen erhalten z. B. nur noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern.

Am 31.12.2005 lebten 336 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bzw. 30,4 Prozent von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Weitere 139 Personen bzw. 12,6 Prozent waren im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. Mehr als die Hälfte der Hilfebedürftigen (607 Personen bzw. 54,8 Prozent) waren im Alter zwischen 30 und 65 Jahren und 25 Personen (2,3 Prozent) waren über 65 Jahre. Das Durchschnittsalter betrug 34,4 Jahre.

Die 1 107 Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen lebten in 985 Bedarfsgemeinschaften. 728 Bedarfsgemeinschaften waren Ein-Personen-Haushalte, 127 Zwei-Personen-Haushalte, 77 Bedarfsgemeinschaften waren Drei-Personen-Haushalte und weitere 53 Bedarfsgemeinschaften waren größere Haushalte mit vier und mehr Personen. Im Durchschnitt lebten 1,1 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft außerhalb von Einrichtungen.


Auf Grund der Gesetzesänderung zum 1.1.2005 ist ein Vergleich mit dem Jahr 2004 nicht möglich.

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Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
Telefon: 0361 37-734 517